Bald ist es soweit und wir dürfen „Tschüss“ zum Roaming sagen, denn am 15. Juni 2017 fallen die lästigen Gebühren endlich weg, zumindest innerhalb der EU.
Roaming – was ist das eigentlich?
Wird im Ausland telefoniert, gesurft oder gesimst, dann wählt sich das Smartphone dazu in das Mobilfunknetz des Urlaubslandes ein. Es wird also ein fremdes Netz genutzt. Und für die Verwendung und Nutzung dieses ausländischen Netzes muss der Urlauber zahlen. Das ist Roaming. Deshalb gilt auch die einfache Regel: Wer im Ausland kein Netz nutzt, der zahlt auch nichts. Dies ist der Fall, wenn das Smartphone ausgeschaltet ist oder im Flugmodus bleibt. Sobald das Handy fürs Telefonieren oder Surfen im Internet verwendet wird, fallen die Gebühren an. Vor den Roaming-Gebühren schützt auch die deutsche Handyflatrate nicht, diese gilt nämlich nur bis zur Grenze der Bundesrepublik. Die Kosten setzen sich, einfach ausgedrückt, aus zwei Komponenten zusammen: Roaming plus heimischer Tarif.
Roaming-Ende in Sicht
Der 15. Juni 2017 naht. Ab dann braucht man sich im Urlaub, zumindest innerhalb der EU, keine Gedanken mehr über die Roaming-Zuschläge zu machen, da fallen sie nämlich weg. Vom Roaming befreit ist dann auch der Urlaub in Norwegen, Island und Liechtenstein. Bis zum Stichtag muss aber noch bezahlt werden. Für abgehende Anrufe nach Deutschland beträgt der Zuschlag maximal fünf, für ankommende Anrufe maximal 1,14 Cent ohne Mehrwertsteuer. Pro abgeschickter SMS müssen 2 Cent ohne MwSt. bezahlt werden. Das Herunterladen von Daten kostet maximal 5 Cent ohne MwSt. pro MB.
Ganz ohne Ausnahme geht es auch bei der Abschaffung des Roaming nicht. So werden Urlauber auf Kreuzfahrtschiffen weiterhin zusätzliche Gebühren abverlangt. Daher sollte das Handy auf hoher See nur in Notfällen genutzt werden, raten die Experten von deutschlandsim.de. Am besten ist es, das Smartphone erst wieder im nächsten Hafen einzuschalten, dann wählt es sich in das jeweilige nationale Mobilfunknetz ein.