Wenn es um Zahnbehandlungen geht, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Zahnarztkosten der bei ihnen versicherten Personen nur begrenzt.
Dies bedeutet, dass lediglich für eine so genannte Regelversorgung, die einer medizinischen Notwendigkeit entsprechen muss, eine Erstattung vorgesehen ist. Wenn Patienten sich eine hochwertigere oder besonders ästhetische Versorgung wünschen, zahlen die Krankenkassen trotzdem nur den Betrag, den sie für die vergleichbare Regelversorgung erbringen würden. Deswegen müssen gesetzlich Versicherte oft einen hohen Eigenanteil für die Zahnbehandlung aufbringen.
Wie hoch kann der Eigenanteil sein?
Das hängt von der Art der Behandlung/der durchzuführenden Maßnahmen beim Zahnarzt ab. Möglich sind wenige Euro, aber auch bis zu 10.000 Euro. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich um eine umfangreiche Versorgung mit Implantaten handelt. Wenn bestimmte Behandlungen zu teuer werden, muss man entweder auf die Regelversorgung zurückgreifen oder man schließt für zukünftige Fälle eine Zahnzusatzversicherung ab. Dadurch können Krankenkassenmitglieder den Eigenanteil deutlich senken.
Wie setzen sich die Zahnarztkosten zusammen?
Bei einer Zahnbehandlung/-untersuchung werden die Kosten anhand verschiedener Faktoren ermittelt. Vor allem hängt es davon ab, welche Maßnahmen vorgenommen werden. Dazu kommen das Zahnarzthonorar sowie die Labor- und Materialkosten.
Die Krankenkassen beteiligen sich an diesen Aufwendungen. Die Versicherten, welche über ein lückenloses Bonusheft verfügen, erhalten einen höheren Zuschuss.
Es gibt Leistungen, die von den Kassen in voller Höhe bezahlt werden und andere, bei denen die Patienten lediglich einen Zuschuss bekommen. Welche Leistungen die Krankenassen erbringen, ist damit von den Maßnahmen abhängig.
Der Eigenanteil der Versicherten wird erheblich ansteigen, wenn man zum Beispiel hochwertigeren Zahnersatz oder eine besondere Zahnfüllung möchte. Dazu kommt, dass für manche Behandlungen überhaupt keine Leistungen vorgesehen sind. Das kann beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung sein oder eine leichte Kieferfehlstellung.
Einige Beispiele:
Zahnvorsorge
Nicht zu den Regelleistungen der Krankenkassen gehört die professionelle Zahnreinigung. Manche Versicherer beteiligen sich aber an den Kosten im Rahmen des Bonusprogramms. Der Eigenanteil hierbei kann bei ca. 80 bis 120 Euro liegen.
Wurzelbehandlung
Bei einer Wurzelbehandlung trägt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten, wenn der betreffende Zahn als erhaltungswürdig gilt (z.B. wenn er eine geschlossene Zahnreihe erhält, eine einseitige Verkürzung der Zahnreihe nach hinten vermeiden kann, einen funktionstüchtigen Zahnersatz trägt). Trotzdem zahlen die Patienten häufig einen hohen Eigenanteil auch dann, wenn sich die Kassen an den Kosten beteiligen. Die privatärztlichen Leistungen, welche zu einer Wurzelbehandlung dazugehören, werden nicht übernommen. Der Eigenanteil kann bis zu 500 Euro für privatärztliche Leistungen betragen und wenn der Zahn als nicht erhaltungswürdig gilt, kann er bei ca. 200 bis 1.000 Euro liegen.
Was kann besonders teuer werden?
Besonders teuer kann es bei kieferorthopädischen Behandlungen (Zahnspangen) werden. Möglich ist ein Eigenanteil, abhängig vom Sachverhalt, in Höhe von 6.000 Euro (und mehr). Ebenfalls kann Zahnersatz sehr kostspielig sein. Denn der Zuschuss richtet sich nach dem Befund und der damit verbundenen Notwendigkeit. Der Eigenanteil bei hochwertigen Keramikkronen im Seitenzahnbereich kann bei ca. 555 bis 750 Euro liegen, bei einem Implantat mit Keramikkrone im Frontzahnbereich ab. ca. 1.100 Euro beginnen und bei Teleskopprothese inklusive Doppelkronen bei ca. 4.500 Euro mindestens liegen.