Schülerbeförderung im Rhein-Neckar-Kreis – Mehr Schulbusse zu Stoßzeiten auf Initiative der Kreisverwaltung
Der Rhein-Neckar-Kreis reagiert auf Engpässe im Schülerverkehr. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat seit Schulbeginn regelmäßig Engpässe bei den Schülerverkehren im Kreisgebiet ermittelt und sich zusammen mit den Verkehrsunternehmen kürzlich entschlossen auf 22 Fahrten Kapazitätserweiterungen umzusetzen. Dies betrifft die Linienbündel Wiesloch-Walldorf, Schwetzingen-Hockenheim und Neckargemünd sowie außerhalb des Landkreises die Linienbündel Mosbach und Buchen.
Beispielsweise werden seit dem 7. Oktober vier zusätzliche Fahrzeuge auf 16 zusätzlichen Fahrten beim Linienbündel Wiesloch-Walldorf eingesetzt. Diese entlasten 27 Fahrten, auf denen Kapazitätsengpässe durch die Verkehrsunternehmen bestätigt worden sind. Eine zusätzliche Fahrt zur Entlastung von zwei Fahrten mit bestätigten Kapazitätsengpässen durch das Verkehrsunternehmen gibt es auf der Strecke Schwetzingen-Hockenheim. Und das Linienbündel Neckargemünd wird durch zwei zusätzliche Fahrten entlastet.
Das Landratsamt war initiativ geworden und hatte von sich aus die Verkehrsunternehmen gebeten, Engpässe vor allem im Schulbusverkehr zu kompensieren. Dies geschah vor dem Hintergrund der Corona-Situation und des neuen Landesförderprogramms für Verstärkerbusse im Schulbusverkehr. Das Förderprogramm wird seitens des Landes mit bis zu 80 Prozent der Kosten unterstützt. 20 Prozent kommen aus Mitteln des Rhein-Neckar-Kreises. Das Landesprogramm ist bis zu den Herbstferien befristet. Es soll dazu dienen, Schülerinnen und Schüler im neuen Schuljahr auf mehr Busse – Verstärkerbusse – zu verteilen und damit das Risiko einer Corona-Infektion zu verringern.
Mund-Nase-Schutz in den Bussen und an Haltestellen tragen
Die Verkehrsunternehmen haben mit Blick auf die Einhaltung der Corona-Bestimmungen eine Eigenverantwortung. So sind die Busunternehmen angehalten, die Fahrgäste auf das verpflichtende Tragen eines Mund-Nase-Schutzes hinzuweisen.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im ÖPNV und damit auch im Schülerverkehr die Einhaltung der 1,5 Meter- Mindestabstandsregel nicht durchgehend möglich ist. Umso wichtiger ist das konsequente Tragen des Mund-Nase-Schutzes an den Haltestellen und in den Bussen. „Somit reduziert die fachgerechte Anwendung einer solchen Maske das Infektionsrisiko bei der Nutzung des ÖPNV substanziell“, heißt es in den Hinweisen des Verkehrsministeriums für einen sicheren ÖPNV.
Zugesandt vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zur Information!