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INFORMATION des Landratsamt / Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis – Impftermine

28. Dezember 2021 | Allgemeines, Das Neueste, Familie, Gesellschaft, Gesundheit, Leitartikel, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Noch rund 100 Termine für Kinderimpfungen buchbar – Für Erwachsene sind sogar noch mehrere tausend Termine an verschiedenen Standorten verfügbar

Aktuell sind für den morgigen Mittwoch (29. Dezember) und Donnerstag, 30. Dezember, noch knapp 50 Termine für Kinderimpfungen im Impfstützpunkt Rhein-Neckar in Heidelberg (PHV) buchbar, teilt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit. „Wir haben kurzfristig Unterstützung durch Kinderärztinnen und -ärzte aus der Umgebung erhalten und konnten so erfreulicherweise zusätzliche Termine für Impfungen von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren in unser Buchungstool einstellen“, erklärt die Gesundheitsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss. Auch im Impfstützpunkt Sinsheim können für Mittwoch, 5. Januar, und Donnerstag, 6. Januar (Feiertag) zusammen ebenfalls noch rund 50 Termine gebucht werden.

Dies ist online unter https://c19.rhein-neckar-kreis.de/impftermin möglich (Bereich Kinder, dann Patrick-Henry-Village II bzw. Sinsheim auswählen). Kinder von fünf bis elf Jahren erhalten in den Impfstützpunkten in speziellen kindgerecht gestalteten Impfbereichen zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen mit einer angepassten, geringeren Dosierung des BioNTech-Impfstoffs. Zur Impfung mitzubringen sind der Impfausweis und, falls vorhanden, die Krankenkassenkarte des Kindes, ein Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten sowie die Terminbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form.

Für Erwachsene sind übrigens in vielen Impfstützpunkten noch zahlreiche Termine verfügbar – alleine in PHV sind es über 2500 Termine, die vom 1. bis 9. Januar noch gebucht werden können. Der Direktlink für die Online-Buchung von Terminen für Erst-, Zweit- und Drittimpfungen von Erwachsenen ist derselbe: https://c19.rhein-neckar-kreis.de/impftermin.  Zudem ist die Terminbuchung telefonisch bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes (06221/522-1881 – unter der Woche erreichbar von 7.30 bis 16 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr) möglich.

Eine Neuerung, die ab sofort für alle Impfstützpunkte sowie DIA-Standorte gilt und sich aus der neuen Corona-Verordnung des Landes ergibt, ist die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarer Maske – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

Silke Hartmann Pressesprecherin & Ralph Adameit stv. Pressesprecher des RNK

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