Über Impfzentren und Mobile Impfteams wurden bereits mehr als 74 000 Impfungen durchgeführt – Fast alle Altenheime im Rhein-Neckar-Kreis sind erst- und zweitgeimpft
„Wir bedauern es sehr, dass wir in den vergangenen Tagen in unseren Impfzentren so viele Leute ablehnen mussten. Dort mussten Personen weggeschickt werden, weil sie zwar einen Impftermin vorweisen konnten, aber keine Impfberechtigung oder keine Zulassung für den zugewiesenen Impfstoff vorlag. Das war sehr ärgerlich, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Mitarbeitenden in unseren Impfzentren“, sagt Doreen Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit des Rhein-Neckar-Kreises. Sie ist daher sehr froh, dass der Kreis der impfberechtigten Personen und der zulässige Einsatzbereich der Impfstoffe durch die heutige Ankündigung des Sozialministeriums nun erweitert wurden. „Wir erwarten jetzt eine deutliche Entspannung der Situation, was die Abweisungen betrifft“, so Kuss weiter.
Bei allem verständlichen Ärger über diese Problematik gibt es auch positive Nachrichten: Mittlerweile haben im Zentralen Impfzentrum (ZIZ) in Heidelberg sowie in den beiden Kreisimpfzentren in Weinheim und Sinsheim bereits rund 74 200 Impfungen stattgefunden. 47 000 Personen haben ihre Erstimpfung erhalten und rund 27 200 Personen ihre Zweitimpfung. Letztere gelten als „durchgeimpft“ und mit einem guten Schutz gegen einen schwereren Covid-19-Infektionsverlauf ausgestattet. In der Gesamtzahl von etwa 74 200 Impfungen sind auch diejenigen enthalten, die durch die Mobilen Impfteams (MIT) durchgeführt wurden. Im Rhein-Neckar-Kreis wurden bis auf zwei Ausnahmen alle 72 stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen durch Mobile Impfteams angefahren, in 63 Heimen konnten bereits die Zweitimpfungen durchgeführt werden.
Service für gehörlose Menschen: Dolmetschung beim Impftermin
In den drei Impfzentren, die das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis im Auftrag des Landes betreibt, wurde übrigens von Anfang an auch die Barrierefreiheit mitgedacht, informiert der Kommunale Behindertenbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, Patrick Alberti. So sind die Zugänge ebenerdig, so dass sie mit dem Rollator oder Rollstuhl gut zugänglich sind. Zusätzlich gibt es Rollstühle, die bei Bedarf vor Ort benutzt werden können. Informationen gibt es auch in Leichter Sprache und bei Problemen steht das Personal mit Rat und Tat zur Seite.
„Für gehörlose Menschen gibt es nun noch einen zusätzlichen Service: Bei Bedarf kann beim Impftermin in Deutscher Gebärdensprache gedolmetscht werden“, informiert Alberti. Dazu können gehörlose Menschen bei Bedarf eine Person mitbringen oder anfordern, die während des Besuchs in Gebärdensprache übersetzt. Dieser Service ist für die betroffenen Personen kostenlos. Wichtig ist jedoch, dass der Bedarf vorher unbedingt mit Angabe des Impftermins angemeldet wird. Betroffene Personen können ihren behinderungsbedingten Bedarf per E-Mail an [email protected] anmelden. Die Kontaktaufnahme ist auch per Fax unter 06221/92469 oder per Telefon 06221/2469 möglich. Wichtig: Die Buchung eines Impftermins ist hier leider nicht möglich.
Zugesandt vom Landratsamt RNK – Gesundheitsamt