Gesundheitsamt: Auffrischungsimpfungen ab 1. September 2021 in den Impfzentren des Rhein-Neckar-Kreises in Heidelberg und Sinsheim möglich – Terminbuchung nicht erforderlich
Entsprechend den Beschlüssen der letzten Gesundheitsministerkonferenz empfiehlt das Land Baden-Württemberg eine Corona-Auffrischungsimpfung ab dem 1. September 2021, so das Sozialministerium des Landes. Die Auffrischungsimpfungen – auch Booster-Impfungen genannt – werden in den Impfzentren, beim Hausarzt oder der Hausärztin sowie bei der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt durchgeführt. In den beiden vom Rhein-Neckar-Kreis betriebenen Impfzentren in Heidelberg (Patrick Henry Village) und Sinsheim (ehemaliges Parsa-Gebäude) ist eine Impfung ohne vorherige Terminbuchung möglich, teilte das Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, mit. Zum Einsatz kommen die bekannten und besonders gut verträglichen Vakzine von Biontech und Moderna.
Impfberechtigt sind entsprechend der Bekanntmachung des Sozialministeriums über die öffentliche Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 19. August 2021 unter anderem Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind, können sich ebenfalls impfen lassen. Außerdem liegt eine Impfberechtigung vor bei Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie und bei Pflegebedürftigen, die zuhause betreut oder gepflegt werden. Personen, die im Rahmen der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorimpfstoffe von Astra-Zeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben, sind ebenfalls für eine Auffrischungsimpfung berechtigt, unabhängig vom Alter oder anderweitigen medizinischen Voraussetzungen. Zum impfberechtigten Personenkreis zählen auch Genesene, die bisher lediglich eine Impfdosis erhalten haben und für die eine Impfempfehlung im oben genannten Sinne besteht. Die Auffrischungsimpfung ist in jedem Fall nur möglich, wenn die letzte Corona-Schutzimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt.
Im Zuge der Booster-Impfungen werden auch mobile Teams des Rhein-Neckar-Kreises wieder die stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen im Stadt- und Landkreis anfahren und dort die berechtigten Personengruppen impfen, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis abschließend.
Silke Hartmann – Pressesprecherin des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis