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Einführung vereinfachter Wertnachweise für die Grundsteuer

20. Juli 2026 | Allgemeines, Bruchsal, Das Neueste

Vereinfachte Wertnachweise für die Grundsteuer jetzt möglich

Eigentümer im Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal können unter bestimmten Voraussetzungen künftig kostengünstiger einen niedrigeren Grundsteuerwert nachweisen. Grundlage ist eine neue Regelung zur Einführung vereinfachter Wertnachweise.

Seit 2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem Landesgrundsteuergesetz erhoben. Maßgeblich für die Berechnung ist der Grundsteuerwert, der sich aus der Grundstücksfläche und dem jeweiligen Bodenrichtwert ergibt. Da der Bodenrichtwert lediglich einen durchschnittlichen Lagewert darstellt und individuelle Eigenschaften eines Grundstücks nicht berücksichtigt, können Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen einen niedrigeren Grundstückswert geltend machen.

Voraussetzung ist ein Gutachten, das eine Abweichung von mindestens 30 Prozent gegenüber dem regulären Grundsteuerwert nachweist. Bisher waren dafür ausschließlich ausführliche Bodenwertgutachten erforderlich, die beim Gutachterausschuss mindestens 1.400 Euro kosten.

Nach einer aktuellen Information der Oberfinanzdirektion sind nun auch vereinfachte Wertnachweise möglich, sofern keine außergewöhnlichen Schwierigkeiten bei der Bewertung vorliegen. Dabei werden ausschließlich die Grundstücksgröße und die Bebaubarkeit berücksichtigt. Eine ausreichende Wertdifferenz kann sich insbesondere bei Grundstücken ab 1.000 Quadratmetern ergeben, deren Flächen in zweiter Reihe nicht bebaubar sind.

Die Kosten für einen vereinfachten Wertnachweis liegen je nach Aufwand zwischen 400 und 500 Euro und damit deutlich unter denen eines vollständigen Gutachtens. Mit dem Gutachten können Eigentümer beim zuständigen Finanzamt die Festsetzung eines niedrigeren Grundsteuerwerts beantragen.

Weitere Informationen sowie die erforderlichen Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Bruchsal zur Verfügung. Bei Fragen ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erreichbar.

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