Bleiben Sie informiert  /  Sonntag, 24. November 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

redaktion@kraichgau-lokal

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

ACHTUNG! Neue Corona-Verordnung gilt von Mittwoch an – Neue Alarmstufe II mit 2G plus

23. November 2021 | Allgemeines, Gesellschaft, Gesundheit, Leitartikel, Media, Orte, Photo Gallery, Politik, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

***Achtung: Die Informationen stehen unter Vorbehalt des erfolgreich abgeschlossenen Kabinett-Umlaufverfahrens im Laufe des heutigen Tages – wird aber sicher kommen! ***

Neue Corona-Verordnung gilt von Mittwoch an – Neue Alarmstufe II mit 2G plus

Verschärfte Regeln in Stadt- und Landkreisen mit einer Inzidenz über 500: Ausgangsbeschränkungen für nicht immunisierte Menschen

Vom morgigen Mittwoch (24. November) an gelten in Baden-Württemberg schärfere Regeln, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Die Maßnahmen betreffen vor allem ungeimpfte und nicht von COVID-19 genesene Menschen. Einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Corona-Verordnung hat das Kabinett am heutigen Dienstag (23. November) gefasst. Gleichzeitig setzt das Land damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 um.

Die neuen Regeln sehen eine zusätzliche vierte Stufe vor. Nach der Basis-, der Warn- und der Alarmstufe wird es künftig auch eine Alarmstufe II geben, die ab einer landesweiten Intensivbetten-Auslastung von 450 Corona-Patienten ODER ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von 6 gilt. Da dem Landesgesundheitsamt bereits am Montag (22. November) 489 Corona-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen gemeldet wurden und aufgrund des fortschreitenden Infektionsgeschehens ein weiterer Anstieg zu erwarten ist, gelten die Regeln der Alarmstufe II bereits von morgen an.

Das sind die neuen Regeln im Überblick:

  • In Alarmstufe II gilt 2G plus künftig bei Veranstaltungen, auf Weihnachtsmärkten, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, in Prostitutionsstätten und Diskotheken. Das heißt, der Zugang ist nur für Geimpfte oder Genesene gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können. Aufgrund der damit verbundenen Herausforderungen für die Veranstaltungsbranche wegen bereits verkaufter Tickets, werden Verstöße in dieser Woche noch nicht verfolgt
  • Außerdem gelten zusätzlich in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500 Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene von 21 bis 5 Uhr (Ausnahme bei Vorliegen triftiger Gründe, u. a. Berufsausübung, Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und Spazierengehen / körperliche Bewegung allein im Freien). Im Einzelhandel gilt in diesem Fall grundsätzlich 2G (Ausnahme: Grundversorgung).
  • Für Friseurdienstleistungen gilt in beiden Alarmstufen eine 3G-Pflicht mit PCR-Tests.
  • Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte werden ab der Alarmstufe auf 50 Prozent der Kapazität begrenzt.
  • In Hotels gilt für touristische Übernachtungen bereits ab der Alarmstufe 2G, bei geschäftlichen Übernachtungen 3G.
  • In Bus und Bahn sowie im Flugzeug gilt auf Grund bundesrechtlicher Vorgaben generell 3G.
  • Veranstalter müssen Test-, Impf- und Genesenennachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen (z. B. der CovPassCheck-App) kontrollieren und den Namen anhand von Ausweisdokumenten überprüfen. Damit ist der Zutritt allein mit dem gelben Impfpass nicht mehr möglich, es muss der QR-Code per App oder in Papierform mitgeführt werden.
  • Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler gelten nicht in Diskotheken – auch sie müssen 2G-Nachweise vorlegen, in der Alarmstufe II gilt 2G plus.
  • Volljährige Schülerinnen und Schüler können nicht mehr den Schülerausweis vorlegen, um Zutritt zu erhalten. Für sie gelten die gewöhnlichen 2G- bzw. 3G-Zutrittsregelungen.
  • Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren können noch voraussichtlich bis kurz nach dem Weihnachtsfest Zutritt mit dem Schülerausweis erhalten.

Die Corona-Verordnung wird im Laufe des heutigen Dienstags notverkündet und auf der Seite des Staatsministeriums veröffentlicht www.baden-wuerttemberg.de.

Einen detaillierten Überblick über die neuen Regeln finden Sie in den folgenden Grafiken:






Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
– Pressestelle –

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Evangelische Landeskirche in Baden vergibt 395.000 Euro Fördermittel an vier Großprojekte

Erster Innovations-Pitch in Karlsruhe Die ersten Großprojekte, die von den neuen Innovationsmitteln der Evangelischen Landeskirche in Baden profitieren, stehen fest. In einem Innovations-Pitch in Karlsruhe haben am Samstag vier von fünf Teams die Jury mit ihren Ideen...

„Wirklich teilhaben?!“ – Aktionstag für alle mit und ohne Behinderung

Am Donnerstag, 5. Dezember, von 14 bis 16.30 Uhr im Rathaus Ilvesheim Unter dem Motto „Wirklich teilhaben?!“ sind alle Bürgerinnen und Bürger am Donnerstag, 5. Dezember, im Rathaus Ilvesheim herzlich eingeladen, sich für eine inklusive Gesellschaft stark zu machen....

Verkehrsunfall auf der L550 zwischen den Ortschaften Hilsbach und Weiler

Am heutigen Abend (21.11), gegen 19:00 Uhr ereignete sich im Bereich des Ortseinganges Hilsbach ein Verkehrsunfall mit Personenschaden, auf der L550 (Marktstraße). Ein 35-jähriger Dacia-Fahrer, welcher zuvor aus Richtung Weiler kam, geriet aus bislang noch unbekannten...

Hier könnte Ihr Link stehen

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archive

goldankauf wiesloch bei heidelberg
goldankauf kraichgau