Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 30. April 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

redaktion@kraichgau-lokal.de

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

ACHTUNG! Neue Corona-Verordnung gilt von Mittwoch an – Neue Alarmstufe II mit 2G plus

23. November 2021 | Allgemeines, Gesellschaft, Gesundheit, Leitartikel, Media, Orte, Photo Gallery, Politik, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

***Achtung: Die Informationen stehen unter Vorbehalt des erfolgreich abgeschlossenen Kabinett-Umlaufverfahrens im Laufe des heutigen Tages – wird aber sicher kommen! ***

Neue Corona-Verordnung gilt von Mittwoch an – Neue Alarmstufe II mit 2G plus

Verschärfte Regeln in Stadt- und Landkreisen mit einer Inzidenz über 500: Ausgangsbeschränkungen für nicht immunisierte Menschen

Vom morgigen Mittwoch (24. November) an gelten in Baden-Württemberg schärfere Regeln, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Die Maßnahmen betreffen vor allem ungeimpfte und nicht von COVID-19 genesene Menschen. Einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Corona-Verordnung hat das Kabinett am heutigen Dienstag (23. November) gefasst. Gleichzeitig setzt das Land damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 um.

Die neuen Regeln sehen eine zusätzliche vierte Stufe vor. Nach der Basis-, der Warn- und der Alarmstufe wird es künftig auch eine Alarmstufe II geben, die ab einer landesweiten Intensivbetten-Auslastung von 450 Corona-Patienten ODER ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von 6 gilt. Da dem Landesgesundheitsamt bereits am Montag (22. November) 489 Corona-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen gemeldet wurden und aufgrund des fortschreitenden Infektionsgeschehens ein weiterer Anstieg zu erwarten ist, gelten die Regeln der Alarmstufe II bereits von morgen an.

Das sind die neuen Regeln im Überblick:

  • In Alarmstufe II gilt 2G plus künftig bei Veranstaltungen, auf Weihnachtsmärkten, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, in Prostitutionsstätten und Diskotheken. Das heißt, der Zugang ist nur für Geimpfte oder Genesene gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können. Aufgrund der damit verbundenen Herausforderungen für die Veranstaltungsbranche wegen bereits verkaufter Tickets, werden Verstöße in dieser Woche noch nicht verfolgt
  • Außerdem gelten zusätzlich in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500 Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene von 21 bis 5 Uhr (Ausnahme bei Vorliegen triftiger Gründe, u. a. Berufsausübung, Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und Spazierengehen / körperliche Bewegung allein im Freien). Im Einzelhandel gilt in diesem Fall grundsätzlich 2G (Ausnahme: Grundversorgung).
  • Für Friseurdienstleistungen gilt in beiden Alarmstufen eine 3G-Pflicht mit PCR-Tests.
  • Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte werden ab der Alarmstufe auf 50 Prozent der Kapazität begrenzt.
  • In Hotels gilt für touristische Übernachtungen bereits ab der Alarmstufe 2G, bei geschäftlichen Übernachtungen 3G.
  • In Bus und Bahn sowie im Flugzeug gilt auf Grund bundesrechtlicher Vorgaben generell 3G.
  • Veranstalter müssen Test-, Impf- und Genesenennachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen (z. B. der CovPassCheck-App) kontrollieren und den Namen anhand von Ausweisdokumenten überprüfen. Damit ist der Zutritt allein mit dem gelben Impfpass nicht mehr möglich, es muss der QR-Code per App oder in Papierform mitgeführt werden.
  • Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler gelten nicht in Diskotheken – auch sie müssen 2G-Nachweise vorlegen, in der Alarmstufe II gilt 2G plus.
  • Volljährige Schülerinnen und Schüler können nicht mehr den Schülerausweis vorlegen, um Zutritt zu erhalten. Für sie gelten die gewöhnlichen 2G- bzw. 3G-Zutrittsregelungen.
  • Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren können noch voraussichtlich bis kurz nach dem Weihnachtsfest Zutritt mit dem Schülerausweis erhalten.

Die Corona-Verordnung wird im Laufe des heutigen Dienstags notverkündet und auf der Seite des Staatsministeriums veröffentlicht www.baden-wuerttemberg.de.

Einen detaillierten Überblick über die neuen Regeln finden Sie in den folgenden Grafiken:






Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
– Pressestelle –

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Frühlingslauf in St. Leon-Rot: Wer läuft, gewinnt – garantiert!

Sportveranstaltung für Jung und Alt: Frühlingslauf in St. Leon-Rot Am 18. Mai findet in St. Leon-Rot der 52. Frühlingslauf statt. Die Veranstaltung bietet Strecken für unterschiedliche Altersgruppen und Leistungsniveaus. Für Läuferinnen und Läufer, die kürzere...

Maiwanderung durch die Weinberge bei Wiesloch mit Abschluß in der „Winzerrast“

Wiesloch. Die Kolpingsfamilie Wiesloch lädt ihre Mitglieder und alle Interessenten herzlich ein zur Maiwanderung am 01.05.2025 durch die Weinberge bei Wiesloch. Start ist um 10:00 Uhr am Adenauerplatz, Schloßstr. 1, 69168 Wiesloch. Nach der etwa einstündigen Wanderung...

Gesundheitsamt ruft zur Impfvorsorge auf – Start der Europäischen Impfwoche

Impfwoche vom 27. April bis 3. Mai 2025 Anlässlich der Europäischen Impfwoche macht das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises auf die Bedeutung von Impfungen aufmerksam. Ziel der Aktionswoche ist es, die Impfquoten in der Bevölkerung zu erhöhen, um Ausbrüche von...

Hier könnte Ihr Link stehen

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archive