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Informationen des Kreiswahlleiters des Rhein-Neckar-Kreis zur Bundestagswahl 2021 …

24. August 2021 | Allgemeines, Das Neueste, Gesellschaft, Leitartikel, Orte, Politik, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Bundestagswahl 2021: Die wichtigsten Fragen

Um was geht es bei der Bundestagswahl 2021? Was sind die großen Themen, welche Lösungen gibt es? Warum ist wählen wichtig? Diese und weitere Fragen beantwortet der Kreiswahlleiter des Rhein-Neckar-Kreises, Erster Landesbeamter Stefan Hildebrandt:

Warum soll ich wählen gehen?

Am Sonntag, 26. September 2021 wird der Bundestag neu gewählt. Etwas mehr als 60 Millionen Deutsche können dann ihre Stimmen abgeben. Etwa 2,8 Millionen davon dürfen zum ersten Mal wählen gehen, für die allermeisten ist aber das Wählen nichts Neues. Sie haben schon ein paar Wahlen hinter sich. Wenn man sich die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ansieht, stellt man fest: Sich eine Regierung wählen zu können, ist für uns eigentlich eher ungewöhnlich. Die meiste Zeit über war das nämlich gar nicht möglich: Bei den Germanen wurde zwar über Stammesfürsten abgestimmt; es durften aber nur Männer mitwählen, die auch eine Waffe tragen konnten. Es ging damals eher darum, einen Kriegsherrn zu wählen, nicht eine Regierung. Später, im Mittelalter, waren viele Menschen einfache Bauern. Sie galten als Leibeigene ohne Rechte, und natürlich durften sie nicht demokratisch mitbestimmen, wer ihr Fürst oder König sein sollte. Seit 1918 können alle erwachsenen Deutschen wählen. Denn erst vor 103 Jahren wurde das Wahlrecht für Frauen eingeführt. Wer im Jahr 2021 nicht wählen will, verzichtet also freiwillig auf ein Recht, das der größte Teil der eigenen Vorfahren niemals hatte.

Wer wird gewählt?

Sehr wahrscheinlich wird am Abend des 26. September feststehen, wer gewonnen hat: Armin Laschet (CDU), Annalena Baerbock (B 90/Die Grünen) oder Olaf Scholz (SPD). Diese drei Personen sind von ihren Parteien für die Kanzlerkandidatur aufgestellt worden. Aber wenn man es genau nimmt, stimmen die Deutschen gar nicht darüber ab, wer in das Kanzleramt einzieht. In Deutschland wird der Kanzler oder die Kanzlerin nämlich nicht direkt gewählt. Bei der Wahl geht es darum, welche Parteien mit wie vielen Personen in den Bundestag einziehen. Der Bundestag ist das eigentliche Machtzentrum im Land. Im Bundestag werden Gesetze verhandelt und beschlossen. Der Bundestag wählt auch den Kanzler oder die Kanzlerin. Die Abgeordneten können eine Regierung sogar stürzen und einen anderen zum Kanzler oder zur Kanzlerin wählen. Die Regierung wird also vom Bundestag beauftragt und soll die Politik der nächsten vier Jahre gestalten. Sie steht aber nicht über dem Bundestag.

Was für Leute sitzen im Bundestag?

Der Bundestag ist in der Regel anders zusammengesetzt als die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Die Unterschiede sind sogar ziemlich deutlich. In Deutschland sind etwas mehr als die Hälfte aller Menschen Frauen. Im Bundestag aber viel weniger. Dafür sind im Bundestag überdurchschnittlich viele Juristinnen und Juristen vertreten, mehr Lehrkräfte sowie mehr Beamtinnen und Beamte und viel zu wenig junge Leute. Aktuell werden nur zwei Abgeordnete im Handbuch des Bundestages als Hausmann/Hausfrau geführt.

Wie wichtig sind meine Stimmen?

Bei der letzten Bundestagswahl 2017 haben etwa 47 Millionen Menschen abgestimmt. Da kann man leicht auf die Idee kommen, dass eine einzelne Stimme gar nicht in das Gewicht fällt. Aber das stimmt so nicht ganz. Wahlen können knapp ausgehen. Manchmal reicht es für zwei oder drei Parteien so gerade eben nicht für eine gemeinsame Mehrheit. Oder ganz knapp nicht für den Einzug in den Bundestag. Ein anderes Beispiel zeigt, wie wichtig die einzelnen Stimmen sein können: Um in den Bundestag zu gelangen, braucht eine Partei fünf Prozent der abgegebenen Stimmen. Das bedeutet, Wer nicht wählt, sorgt dafür, dass es für kleine Parteien leichter wird, in den Bundestag zu gelangen. Damit steigt rechnerisch die Chance, dass noch mehr Parteien gewählt werden, die man eigentlich ablehnt.

Für was ist der Bundestag zuständig?

Wenn Parteien im Wahlkampf versprechen, sich für gute Bildung und bessere Schulen einzusetzen, mehr Polizisten auf die Straßen zu schicken oder mehr sozialen Wohnungsbau zu beschließen, dann ist das vor allem eines: Wahlkampf. Die Themen sind zwar wichtig, aber der Bundestag ist dafür gar nicht zuständig. Schulen, Polizei und sozialer Wohnungsbau sind Ländersache. Der Bund kann Geld dafür beisteuern, bestimmen kann er über diese Bereiche aber nicht. Er ist für andere Themen zuständig, zum Beispiel für die Sozialpolitik. Oder für Verteidigung und Außenpolitik. Arbeitsschutzgesetze kommen in der Regel vom Bund, die meisten Steuern werden im Bundestag beschlossen, ebenso die Gesundheitspolitik. Und ganz wichtig in den nächsten Jahren: der Klimaschutz. Klimaziele werden von der Regierung festgelegt, sie unterschreibt auch die internationalen Verträge.

Darf ich in der Wahlkabine ein Selfie machen?

Nein. Fotografieren des Wahlzettels in der Wahlkabine ist verboten. Warum? Was in der Wahlkabine passiert, ist geheim. Das gilt sogar für den eigenen Wahlzettel. Es wäre darüber hinaus strafbar, wenn man den Wahlzettel einer anderen Person fotografiert.

Darf man seinen ausgefüllten Wahlzettel bei der Briefwahl fotografieren und das Foto verbreiten?

Ob ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis vorliegt, wenn ein Stimmzettel fotografiert und über die sozialen Netzwerke verbreitet wird, ist rechtlich umstritten. Nachdem im Zuge der Bundestagswahl 2017 mehrere Personen – darunter auch Prominente – ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen veröffentlicht hatten, sah der damalige Bundeswahlleiter den Tatbestand des Verstoßes gegen das Wahlgeheimnis als gegeben an und erstattete insgesamt 42 Strafanzeigen. Im Jahr 2018 stellte die Staatsanwaltschaft in Wiesbaden indes die Verfahren ein, da ein Verstoß gegen das Wahlrecht nur vorliege, wenn eine Veröffentlichung von fremden Wallentscheidungen erfolge. Wenn einem der Grundsatz der geheimen Wahl wichtig ist, sollte man dennoch eine Veröffentlichung der eigenen ausgefüllten Briefwahlunterlagen unterlassen.

Silke Hartmann – Pressesprecherin des Landratsamts Rhein-Neckarkreis

Anmerkung der Redaktion: Einzig eine Information – kein Hinweis auf politische Gesinnung!

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