Mannheim: Überwachungsmaßnahmen der Mannheimer Polizei am Wochenende
Aufgrund des sonnigen Wetters, der hochsommerlich heißen Temperaturen und des damit verbundenen hohen Besucheraufkommens wurden die frei zugänglichen Badeseen in Vogelstang und Rheinau am Samstag und am Sonntag hinsichtlich Parkverstößen aber auch der Einhaltung der Corona-Regelungen und des Grillverbots überwacht. Dabei konnte an beiden Tagen starkes Besucheraufkommen rund um die Badeseen festgestellt werden. In der Spitze hielten sich bis zu 3.000 Personen rund um den Vogelstang-See auf. Die Parksituation zeigte sich insbesondere am Vogelstang-See problematisch. Insgesamt wurden rund um beide Seen rund 260 Autofahrer wegen verkehrswidrigem Parken beanstandet. 15 Fahrzeuge waren so verkehrsbehindernd abgestellt, dass sie abgeschleppt werden mussten.
Darüber hinaus wurden im Bereich des Vogelstang-Sees 16 Personen auf das bestehende Grillverbot aufgrund der Trockenheit (Waldbrandstufe 5) sowie das Verbot des Shisha-Rauchens hingewiesen. Mit den Personen wurden aufklärende Gespräche geführt, so dass sich diese einsichtig und kooperativ verhielten.
Die Verkehrspolizei war zudem auch in der Mannheimer Innenstadt hinsichtlich der Poser-Problematik bis in die Nachtstunden unterwegs. Sie wurden dabei durch einen Beamten der Schweizer Kantonspolizei im Rahmen eines Hospitationsaufenthalts tatkräftig unterstützt. Hierbei kontrollierten die Beamten zahlreiche auffällige Verkehrsteilnehmer und stellten nachfolgende Sachverhalte fest:
- An acht Fahrzeugen waren Veränderungen vorgenommen worden, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten - Zwei Autos wurde zur eingehenden Untersuchung sichergestellt - Gegen vier Verkehrsteilnehmer wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verursachens unnötigen Lärms gefertigt - Ein Fahrzeugführer stand während der Fahrt unter Alkohol- und Drogeneinfluss, bei einem Verkehrsteilnehmer wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h gemessen. - Darüber hinaus wurden zahlreiche Verstöße gegen die StVO (Parken, Rotlicht und Benutzung Mobiltelefon) und die StVZO festgestellt und entsprechend geahndet.
Diese Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit werden weiter fortgesetzt.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim