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Zwei Polizei-Meldungen zum Thema: “ … der liebe Alkohol!“

27. August 2021 | #Polizei, Allgemeines, Blaulicht, Das Neueste, Gesellschaft, Neckargemünd, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, Sinsheim, ~ Umland

In Sinsheim & Neckargemünd war zu viel Alkohol im Spiel …

Sinsheim: Betrunken mit dem Fahrrad Schlangenlinien gefahren

Am Donnerstagabend kurz vor 22 Uhr stellten Beamte des Polizeireviers Sinsheim einen 30-jährigen schlangenlinienfahrenden Fahrradfahrer im Schwimmbadweg in Sinsheim fest. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Radfahrer mit über 2 Promille viel zu alkoholisiert war, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Der Mann wurde daher auf das Polizeirevier gebracht. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Ob der Mann seinen Führerschein, welchen er erst kürzlich zurückerhalten hat, jetzt wieder abgeben muss, wird nun durch die Behörden geprüft. Auf jeden Fall muss er sich auf eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr einstellen.

Neckargemünd: Mit fast 1,9 Promille am Straßenverkehr teilgenommen

Ein 42-jähriger Mann geriet am späten Donnerstagabend mit seinem Roller in eine Standkontrolle der Polizei und muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr verantworten. Der Fahrer des Kleinkraftrads war kurz vor Mitternacht in der Bahnhofstraße unterwegs, als er den Beamten schon von Weitem aufgrund seiner unsicheren Fahrweise auffiel. Als der Rollerfahrer angehalten wurde, konnte er nur unter großen Anstrengungen einen Sturz verhindern. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholtest ergab schließlich ein Ergebnis von fast 1,9 Promille. Im Weiteren der Verlauf der Kontrolle beichtete der Mann den Beamten, dass er außerdem keinen Führerschein für sein Gefährt hat. Um die Weiterfahrt zur verhindern, wurden die Fahrzeugschlüssel des Rollers einbehalten. Dem Mann wurde auf dem Polizeirevier eine Blutprobe entnommen. Gegen den Halter des Rollers wird nun gesondert ermittelt, da dieser dem führerscheinlosen 42-Jährigen das Fahrzeug überließ und ihm dadurch eine Gelegenheit verschaffte am Straßenverkehr teilzunehmen.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim

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