In einigen Bereichen ist es wichtig zu wissen, ob es sich um brennbare oder nicht brennbare Stoffe handelt. Schließlich kann es davon abhängen, wie gefährlich ein Stoff in bestimmten Fällen werden kann. Das Thema Brandschutz hat in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung. Wenn es um Bauprodukte und Bauprojekte geht, spielen die Anforderungen des Brandschutzes an Baustoffe eine große Rolle. Entsprechend den Vorgaben der Bauordnungen, müssen diese zum vorbeugenden baulichen Brandschutz ausgesucht sowie eingesetzt werden.
Zu der Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen sind zusätzlich die Baustoffe von großer Bedeutung, die zu der Herstellung von Bauteilen genutzt werden. Feuerbeständige Bauteile müssen gemäß der baurechtlichen Bestimmungen 90 Minuten gegen Feuer widerstandsfähig sein und sie müssen dazu überwiegend aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Was sind die Kriterien für die Beurteilung?
Man unterscheidet bei den Baustoffen zwischen:
- nicht brennbaren Baustoffen, Klasse A1 oder A2
- schwer entflammbaren Baustoffen, Klasse B1
- normal entflammbaren Baustoffen, Klasse B2
- leicht entflammbaren Baustoffen, Klasse B3
Zu den nicht brennbaren Baustoffen
Die nicht brennbaren Baustoffe bestehen hauptsächlich aus Stoffen, die nicht entzündbar sind. Sie selbst stellen also keine Brandgefahr oder Brandlast dar, können aber an einem Brandgeschehen passiv beteiligt sein. Sie können beispielsweise durch Hitze ihr Gebilde verändern oder das Volumen vergrößern, wodurch beispielsweise Druck auf andere Bauteile ausgeübt werden kann. Auch ist es möglich, dass sie unter Brandeinwirkung eventuell ihre physikalischen Eigenschaften (z.B. weich werden oder schmelzen) verändern. Im Zusammenhang mit Hitze können sogar auch neue Stoffe mit anderen Eigenschaften (als die ursprünglichen) entstehen.
Zu der Baustoffklasse A1 gehören:
Baustoffe, für die kein besonderer Nachweis der Nichtbrennbarkeit nötig ist. Unter anderem Kies, Sand, Stahl, Beton, Steinzeug oder Schaumglas.
Zu der Baustoffklasse A2 gehören:
Baustoffe, wo die Hauptbestandteile nicht brennbar sind, sie können aber in einem geringen Umfang brennbare Substanzen besitzen. Ein Beispiel ist eine Gipsplatte mit geschlossener Oberfläche.
Zu den brennbaren Baustoffen
Diese Baustoffe sind generell brennbar. Man unterscheidet sie aber darin, wie schnell sie brennen oder wie lange es dauert, bis sie zu brennen anfangen. Außerdem wird beurteilt, wie hoch ihr Beitrag, den sie zu einem Brand leisten, ist.
Dazu erfolgt die Gliederung in drei Klassen:
Die schwer entflammbaren Baustoffe B1
Diese Baustoffe dürfen nach der Beseitigung der Wärmequelle, die zur Entzündung beigetragen hat, nicht selbstständig weiterbrennen. In DIN 4102-4 findet man diese geregelten Baustoffe. Dazu gehören beispielsweise Holz-Wolle-Leichtbauplatten, Gipskartonplatten mit gelochter Oberfläche, Wärmedämmputzsysteme, Kunstharzputze. Die Baustoffe, welche nicht aufgeführt sind, werden in Baustoffklasse B1 eingestuft vorausgesetzt, sie bestehen die Brandschachtprüfung nach DIN 4102-1.
Die normal entflammbaren Baustoffe B2
Die brennbaren Stoffe, welche man als Baustoffe verwenden darf, müssen mindestens die Anforderungen der Baustoffklasse B2 erfüllen. Die Liste dieser geregelten Baustoffe in DIN 4102-4 ist dementsprechend lang. Man findet dort beispielsweise Gips-Verbundbauplatten, Holz sowie Holzwerkstoffe mit einer Dicke von mehr als 2 mm, Rohre sowie Formstücke aus PVC-U, textile und PVC Fußbodenbeläge, elektrische Leitungen. Andere Baustoffe werden in diese Baustoffklasse eingestuft, wenn deren Entzündbarkeit bei einer Kanten-/Flächenbeflammung mit einer kleinen Flamme (z.B. Feuerzeug) auf ein bestimmtes Maß begrenzt ist (nach DIN 4102-1).
Über die leicht entflammbaren Baustoffe B3
Brennbare Baustoffe, wie beispielsweise Papier, Stroh, Schaumkunststoffe, sind hier zuzuordnen. Diese dürfen – nach Vorgabe der jeweiligen Landesbauordnungen – ohne weitere Maßnahmen, die zu einer höheren Einstufung führen, nicht beim Bau genutzt werden.