Im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg können die Erleichterungen, die die neue Inzidenzstufe 1 ermöglicht, bereits mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung ab Montag, 28. Juni, umgesetzt werden
Die 7-Tage-Inzidenzen befinden sich in den meisten baden-württembergischen Land- und Stadtkreisen mittlerweile im einstelligen Bereich. Durch die Einführung einer neuen Inzidenzstufe innerhalb der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sorgt ein Wert von 10,0 oder niedriger nun für weitere Lockerungen. Im Stadtkreis Heidelberg ist dies schon seit dem 14. Juni der Fall, wobei hier gleich an drei Tagen mit einem Inzidenzwert von 9,9 (zuletzt am 25. Juni) quasi eine Punktlandung hingelegt wurde. Auch der Rhein-Neckar-Kreis weist seit dem heutigen Sonntag zum fünften Mal in Folge einen einstelligen Wert auf (23. Juni: 7,7; 24. Juni: 6,9; 25. Juni: 5,8; 26. Juni: 5,1; 27. Juni: 3,8).
Die Landesregierung hat zum 28. Juni 2021 die Corona-Verordnung komplett überarbeitet. „Eine entscheidende Neuerung ist neben der Einführung der neuen Inzidenzgrenze 10 die Tatsache, dass sowohl für Lockerungen als auch für Verschärfungen gilt, dass der jeweilige Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter- oder überschritten sein muss“, erklärt die Gesundheitsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss.
Gemäß § 1 Abs. 3 CoronaVO hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich ortsüblich bekanntzumachen, sobald ein für eine Inzidenzstufe maßgeblicher Wert in einem Stadt- oder Landkreis an fünf Tagen in Folge über- oder unter-schritten wurde. Die Inzidenzstufen und deren Rechtsfolgen gelten jeweils am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung. Eine weitere Neuerung im Vergleich zur bisherigen Corona-Verordnung ist übrigens die Tatsache, dass nun wieder die vom Landesgesundheitsamt (LGA) veröffentlichten Zahlen maßgeblich für die Inzidenzstufen sind. Das LGA veröffentlicht seinen täglichen Lagebericht meist am frühen Abend.
Was bedeutet das für den Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg?
Nachdem seit heute feststeht, dass sowohl der Rhein-Neckar-Kreis als auch der Stadtkreis Heidelberg die Voraussetzungen für das Eintreten in die erste Inzidenzstufe (bis 10) erfüllt, hat das Gesundheitsamt das Unterschreiten der 10er-Grenze in beiden Fällen bereits auf der Homepage
www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen öffentlich bekanntgemacht, sodass die neuen Regelungen der neuen CoronaVO bereits am morgigen Montag in Kraft treten.
Informationen zur neuen Corona-Verordnung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Der genaue Wortlaut der Corona-VO:
Silke Hartmann – Pressesprecherin
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis