Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 03. Dezember 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

redaktion@kraichgau-lokal

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

WICHTIG: Aktualisierte Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne tritt am 23. Dezember in Kraft

22. Dezember 2020 | Allgemeines, Das Neueste, Gesundheit, Leitartikel, Orte, Politik, ~ Umland, ~~ Überregional

Aktualisierte Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne tritt am 23. Dezember in Kraft / Einschränkung der 24-Stunden-Regelung in Grenzregionen – Quarantänefreie Einreise bei touristischen Reisen oder anlässlich eines Einkaufs künftig nicht mehr möglich

Vom morgigen Mittwoch, 23. Dezember 2020 an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. In den letzten Wochen hat die Landesregierung auf das exponentielle Wachstum des Infektionsgeschehens mit verschärften Maßnahmen in Baden-Württemberg reagiert. Aufgrund der Infektionslage sowohl in Baden-Württemberg als auch in den Grenzregionen ergibt sich aktuell zudem Handlungsbedarf bei den Regelungen der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne.

Die quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in Baden-Württemberg beziehungsweise nach einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist nur gestattet, sofern die Ein- bzw. Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt.

„Angesichts der extrem angespannten pandemischen Lage müssen die Grenzübertritte vorübergehend auf ein zwingend notwendiges Maß reduziert werden“, sagte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag (22. Dezember) in Stuttgart. „Wir appellieren an die Menschen, auch die bestehenden Regelungen nicht vollends auszureizen und alle nicht notwendigen Kontakte zu unterlassen.“

Nach der bisherigen Verordnung galten im Rahmen der 24-Stunden-Regelung keinerlei Einschränkungen. Die 24-Stunden-Regelung bleibt zwar mit Blick auf den gemeinsamen Lebensraum weiterhin grundsätzlich erhalten. So besteht auch weiterhin keine Quarantänepflicht, wenn die Grenze insbesondere aus beruflichen, schulischen, medizinischen, pflegerischen oder familiär bedingten Gründen überquert wird. Auch transnationale Partnerschaften ohne Trauschein sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. An der bestehenden 72-Stunden-Regelung ändert sich ebenfalls nichts.

Künftig besteht jedoch Quarantänepflicht, wenn mit der Reise touristische Zwecke verfolgt werden oder lediglich eingekauft wird. Wer also beispielsweise aus Baden-Württemberg einen Ski-Ausflug in die Schweiz unternimmt oder zum Einkaufen nach Frankreich fährt, muss sich künftig nach seiner Rückkehr in grundsätzlich 10 Tage in Quarantäne begeben. Gleiches gilt für Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzregionen, die lediglich zum Einkaufen nach Baden-Württemberg fahren. Unabhängig von möglichen Reisen sind die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangsbeschränkungen tagsüber und verschärft zwischen 20 und 5 Uhr zu beachten.

Sie finden die Verordnung unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/201222_SM_CoronaVO_Einreise-Quarantaene.pdf.

Pascal Murmann
Stellv. Pressesprecher

Ministerium für Soziales und Integration

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Sinsheim: Unfallgeschädigter entfernt sich von Unfallstelle- Zeugen gesucht!

Am Montagmorgen gegen 07:30 Uhr fuhr ein 52-jähriger BMW-Fahrer von der Abfahrt der BAB 6 Sinsheim-Steinsfurt/Reihen kommend in Fahrtrichtung Sinsheim Reihen entlang und missachtete hierbei die Vorfahrt eines bislang unbekannten Autofahrers oder einer Autofahrerin....

Waffelverkauf des Kindergarten Reihen für den guten Zweck

Vorweihnachtlicher Waffelverkauf mit Glühwein und Kinderpunsch Der Kindergarten Reihen lädt die Bevölkerung am Samstag, 7. Dezember von 10.00 – 13.00 Uhr zum Edeka-Markt (nah und gut Bräunling) in der Hans-Doll-Straße 3 in Reihen ein. Neben frisch gebackenen Waffeln...

Oberkirchenrätin Uta Henke wird in den Ruhestand verabschiedet

Festgottesdienst zur Verabschiedung am 11. Dezember in der Christuskirche in Karlsruhe Oberkirchenrätin Uta Henke wird am Mittwoch, 11. Dezember, ab 17 Uhr mit einem großen Festgottesdienst in der Karlsruher Christuskirche in den Ruhestand verabschiedet. Im Januar...

Hier könnte Ihr Link stehen

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archive

goldankauf wiesloch bei heidelberg
goldankauf kraichgau