Sperrung in der Rheinebene
Das Kreisforstamt Rhein-Neckar hat aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr die Feuer- und Grillstellen in der Rheinebene erneut bis auf Weiteres gesperrt. Betroffen sind die Waldgebiete in den Gemarkungen von Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Schwetzingen, St. Leon-Rot und Walldorf. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist abrufbar unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung.
Vorsichtsmaßnahmen im Wald
Zum Schutz vor Bränden gelten zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober besondere Regeln. In diesem Zeitraum ist das Rauchen im Wald grundsätzlich verboten. Ebenso müssen Rettungswege wie Waldwege und Zufahrten frei bleiben, um die Zufahrt für Feuerwehreinsatzfahrzeuge zu gewährleisten. Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen, befestigten Parkplätzen abgestellt werden, da heiße Auspuffanlagen leicht trockenes Material entzünden können.
Bußgelder bei Verstößen
Wer die Sperrung missachtet oder gegen das Rauchverbot verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Das Kreisforstamt appelliert an alle Waldbesuchenden, verantwortungsvoll zu handeln. Entdeckte Feuer sind umgehend der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle über die Notrufnummer 112 zu melden.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis