Grundsatzentscheid für Vergabeverfahren zur Windkraftnutzung auf städtischen Grundstücken konkretisiert
In seiner letzten Sitzung hat der Bruchsaler Gemeinderat wichtige Weichen für die weitere Entwicklung eines Windparks auf Bruchsaler Gemarkung gestellt. Mit breiter Mehrheit beschlossen die Stadträte, einen Poolingvertrag zwischen der Stadt Bruchsal und den privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern im sogenannten Potentialgebiet Süd abzuschließen. Gleichzeitig wurde zur Kenntnis genommen, dass sich Stadt und private Eigentümer durch diesen Vertrag verpflichten, ein Ausschreibungsverfahren zu initiieren und im Anschluss mit dem erstplatzierten Bewerber einen Gestattungsvertrag abzuschließen.
Umsetzung eines Grundsatzbeschlusses vom April 2024
Der aktuelle Beschluss setzt eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderates vom 23. April 2024 um. Damals wurde mehrheitlich festgelegt, welche städtischen Grundstücke für ein Vergabeverfahren zur Nutzung von Windkraft reserviert werden. Zu diesen Flächen gehört auch das Potentialgebiet Süd, das sich an der Gemarkungsgrenze zwischen Helmsheim und Gondelsheim befindet. Ursprünglich war ein gemeinsames Vorgehen mit der Gemeinde Gondelsheim geplant, das jedoch nicht realisiert werden konnte. Vor diesem Hintergrund erkannte die Stadtverwaltung einen dringenden Handlungsbedarf.
Kommunales Flächenpooling als pragmatischer Lösungsweg
Nach eingehender Prüfung der Optionen und kurzfristigen Gesprächen mit allen relevanten Akteuren wurde eine umfassende Analyse der komplexen Lage vorgenommen. Das Ergebnis: Die Stadt Bruchsal hat ein kommunales Flächenpooling mit den privaten Eigentümern initiiert, um einen Windpark auf Basis privater und kommunaler Flächen zu realisieren.
Gründe für den Schritt und Ausblick
Es gibt gewichtige Gründe für dieses Vorgehen. Im Potentialgebiet Süd ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Windpark unvermeidlich – sei es mit oder ohne städtische Grundstücke. Zudem wird sich der Windpark vermutlich auch auf die Gemarkung Gondelsheim erstrecken, da sich das private Offenland im Vorranggebiet in Gondelsheim fortsetzt. Ein Anschluss weiterer privater Eigentümer aus Bruchsal und Gondelsheim ist wahrscheinlich, wodurch der Windpark ohne Einbeziehung städtischer Flächen bis zu sieben Windenergieanlagen umfassen könnte.
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen und kommunale Interessen
Die planerische Ausgestaltung der Windkraft-Flächenausweisung liegt nach den jüngsten Änderungen im Planungsrecht bei Bund und Land nun beim Regionalverband. Das bedeutet, dass die Kommunen weder Anzahl noch Standorte von Windenergieanlagen steuern können, wenn diese ausschließlich auf privaten Grundstücken errichtet werden. In diesem Fall würden Stadt und Bürger auch nur geringe finanzielle Vorteile aus dem Windpark ziehen – eine wesentliche Reduzierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild wäre zudem nicht zu erwarten.
Bedeutung für die kommunalen Finanzen
Angesichts der angespannten Haushaltslage ist die Stadt Bruchsal mehr denn je auf die Einnahmen aus dem Windpark angewiesen – und das sowohl mittel- als auch langfristig. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die finanzielle Belastung der kommunalen Haushalte in Zukunft deutlich verringert. Vielmehr geht es mittlerweile darum, die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin sicherzustellen.
Quelle: Stadt Bruchsal