Sinsheim/MA/HD/RNK: Shisha-Bar-Kontrollen in Sinsheim
70 Kilogramm unversteuerter Tabak sichergestellt
erhebliche baurechtliche Verstöße; Kontrollen werden fortgesetzt
Am Freitagabend wurden in der Sinsheimer Innenstadt und im Gewerbegebiet insgesamt drei Shisha-Bars ganzheitlich kontrolliert.
In den Einsatz (19-23 Uhr) waren insgesamt rund 40 Beamte eingebunden. Neben dem Polizeirevier Sinsheim, dem Einsatzzug Heidelberg auch Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe, sachverständige Dokumentenprüfer des Landeskriminalamts Stuttgart und des Gewerbeamts der Stadt Sinsheim sowie dessen Stadtbrandmeister der Feuerwehr, der gleichzeitig auch Brandschutzbeauftragter der großen Kreisstadt ist.
Zielrichtung des Einsatzes war die Überprüfung der Einhaltung der Steuergesetze, des Jugendschutzes, des Gewerbe- und Gaststättenrechts, des Baurechts und des Brandschutzes.
Schnell stellte sich heraus, dass sich der Schwerpunkt auf die illegale Einfuhr/Verkauf von Tabak, sowie Verstöße gegen Brandschutz- und Baurechtsauflagen sowie gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Sinsheim zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Gewerberäumen konzentriert.
Insgesamt 70 Kilogramm unversteuerter Tabak wurden von den Beamten des Hauptzollamts beschlagnahmt, wobei die überwiegende Menge zwei Shisha-Bars zuzuordnen ist. Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz sind eingeleitet. Zusammen mit den Steuernachzahlungen erwartet die verantwortlichen Betreiber eine Geldstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro.
Darüber hinaus stellten die Beamten der Stadt Sinsheim und deren Brandschutzexperte, die zusätzlich eine weitere Shisha-Bar in der Innenstadt überprüften, teilweise eklatante Mängel hinsichtlich der vorgeschriebenen Rettungswege fest. Entweder waren sie verschlossen oder gar mit Waren und Gaststättenequipment verstellt.
Auch sogenannte CO-Melder (Warnmeldesysteme über die Kohlenmonoxid-Konzentration in geschlossenen Räumen) waren größtenteils nicht vorhanden.
Die seit Jahresbeginn 2019 in Kraft getretene Allgemeinverfügung der Stadt Sinsheim zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Gewerberäumen wurde offenbar in wesentlichen Teilen bislang nicht umgesetzt.
Über die Verhängung eventueller Bußgelder und weitere gewerbe-, bau- und gaststättenrechtliche entscheidet die Stadtverwaltung Sinsheim.
Nicht nur deutschlandweit, sondern auch in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis boomt der Shisha-Markt. Shisha-Bars schießen förmlich wie Pilze aus dem Boden. Vergangene Kontrollen, auch im Zusammenhang mit dem 2. Sicherheitstag des Polizeipräsidiums Mannheim am 29. März 2019 verdeutlichten, dass seitens der Ermittlungsbehörden Handlungsbedarf besteht.
Beim Großeinsatz des zitierten Sicherheitstages wurden insgesamt neun Shisha-Bars in Mannheim (4), Heidelberg (3) und Schwetzingen (2) mit Unterstützung des Hauptzollamts Karlsruhe, der örtlichen Ordnungsämter und den lokalen Feuerwehren kontrolliert. Dabei wurden insgesamt 25 Verstöße festgestellt. In allen Fällen wurde gegen das Tabaksteuergesetz verstoßen. Die entsprechenden Tabakmengen wurden beschlagnahmt und der weitere Verkauf untersagt. Weitere Verstöße gegen die Gaststätten- und die Brandschutzverordnung wurden ebenfalls verfolgt.
In drei Shisha-Bars in Mannheim wurde zudem das Rauchen unter Androhung von Zwangsgeld untersagt, nachdem die Feuerwehr erhöhte Kohlenmonoxid-Werte sowie Verstößen gegen die Brandschutzverordnung festgestellt hatte.
Aufgrund der bislang getroffenen Feststellungen beabsichtigt das Polizeipräsidium Mannheim, Shisha-Bar-Kontrollen unter Beteiligung der Partnerdienststellen fortzuführen.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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