Sinsheim: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Einer aufmerksamen Polizeistreife des Polizeireviers Sinsheim fiel am vergangenen Montag, kurz nach 14 Uhr in der Jahnstraße im Begegnungsverkehr ein Renault Twingo auf. Die Beamten erkannten, dass der Zulassungszeitraum des Saisonkennzeichens bereits im Dezember abgelaufen war. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle in der Dührener Straße gab die 34-jährige Fahrerin aus Eberbach an, das Auto bereits im November gekauft zu haben und der heutige Termin bei der Zulassungsstelle sei angeblich erst kurz zuvor geplatzt. Die Fahrerin räumte auch ein, mit dem nicht zugelassenen Fahrzeuge bereits beim TÜV gewesen zu sein. Zwar konnte sie Ausweispapiere, aber keinen Führerschein vorlegen. Dreist sagte sie, dass ihr Führerschein bei der Führerscheinstelle liegen würde und sie ihn dort nur noch abholen müsste. Sofortige Ermittlungen der beiden Streifenbeamten bei der Führerscheinstelle ergaben, dass die Fahrerin nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Geschweige denn, dass ein Führerschein für sie bei der Behörde bereitliegen würde. Das Auto wurde zunächst verkehrssicher am Kontrollort abgestellt und der Fahrzeugschlüssel wurde zur Verhinderung der Weiterfahrt polizeirechtlich beschlagnahmt. Die Frau sicherte zu, den Pkw umgehend zuzulassen und durch eine Person mit Führerschein abholen zu lassen. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird Anzeige an die Staatsanwaltschaft u. a. wegen Fahrer ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Abgabeordnung vorgelegt.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim