Sinsheim: Dringender Verdacht der Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft und der falschen Verdächtigung gegen zwei 27-jährige Frauen und eine 21-jährige Mittäterin
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Zwei 27 Jahre alte Frauen aus dem Landkreis Karlsruhe und dem Enzkreis stehen im dringenden Verdacht, gemeinsam mit einer ebenfalls im Landkreis Karlsruhe wohnhaften 21-jährigen Frau einen 25-jährigen Mann, der zum Tatzeitpunkt in Sinsheim wohnte, wider besseres Wissens des Raubes beschuldigt zu haben.
Eine der beiden 27-Jährigen hatte am Sonntag, den 15. August 2021, Anzeige beim Polizeirevier Sinsheim gegen einen zunächst unbekannten Mann erstattet. Mit dieser „Internetbekanntschaft“ habe sich ihre Schwester, die 21-jährige Mittäterin, am selben Tag an einem öffentlichen Ort in Sinsheim getroffen und, als es dieser zunehmend mulmig geworden sei, habe sie ihre Schwester, die spätere Anzeigeerstatterin, und deren 27-jährige Lebensgefährtin zu Hilfe gerufen. Laut den Angaben der Anzeigeerstatterin und den Angaben der beiden anderen Frauen, die zunächst als Zeuginnen vernommenen wurden, sollte der Unbekannte der Anzeigeerstatterin ins Gesicht geschlagen und ihr Bargeld weggenommen haben. Anschließend sei er in ein wartendes Auto eingestiegen und davongefahren (siehe PM vom 26.08.2021).
Die Ermittlungen des Raubdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg richteten sich schnell gegen einen 25 Jahre alten Mann aus Sinsheim. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde vom Amtsgericht Heidelberg auf Grund der Aussagen der drei Frauen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Raubes gegen ihn erlassen. Er wurde am 25. August 2021 in seiner Wohnung verhaftet und sodann der Ermittlungsrichterin vorgeführt, die ihm den Haftbefehl eröffnete. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert (siehe PM vom 26.08.2021).
Am 16.09.2021 wurde der Haftbefehl jedoch außer Vollzug gesetzt. Das Verfahren gegen den Mann wegen des Vorwurfs des Raubes wurde letztlich am 26.11.2021 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Denn die Ermittlungen hatten mittlerweile ein anderes Bild von den Ereignissen an jenem Sonntagnachmittag in Sinsheim ergeben. Offenbar machten die drei Frauen den 25-Jährigen für ein gescheitertes Drogengeschäft verantwortlich. Nachdem, so der Verdacht nunmehr, ein von dem Mann vermittelter unbekannter Dealer mit ihm von den Frauen überlassenem Bargeld verschwunden war, ohne die versprochenen Betäubungsmittel geliefert zu haben, verdächtigten die Frauen den 25-Jährigen, ein Komplize des Drogendealers zu sein. Aus Rache sollen sie ihn bei der Polizei bewusst zu Unrecht des Raubes bezichtigt haben. Die Wendung des Falles hatte sich aus den Aussagen des 25-Jährigen im Rahmen seines Haftprüfungstermins sowie aus den Auswertungen der sichergestellten Handys und den erhobenen Funkzellendaten ergeben.
Hierauf beantragte die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen die beiden älteren Frauen Haftbefehle wegen des dringenden Verdachts einer über eine Woche andauernden Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft in Tateinheit mit falscher Verdächtigung. Die Haftbefehle wurden vom Amtsgericht Heidelberg erlassen und zwischenzeitlich vollzogen, schließlich aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Raubdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern noch an.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim