Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 05. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

Regierungspräsidium Karlsruhe: Gefahr für die Luftfahrt durch Kinderballone

28. April 2021 | Allgemeines, Das Neueste, Familie, Gesellschaft, Orte, ~ Umland, ~~ Überregional

Gefahr für die Luftfahrt durch Kinderballone – Beim Aufstieg sind luftrechtliche Regelungen zu beachten

Gasgefüllte Ballone – sogenannte Kinderballone – werden gerne bei öffentlichen Festen, Hochzeiten oder Demonstrationen verwendet. Für einen sicheren Flugbetrieb müssen hierbei luftrechtliche Vorschriften eingehalten werden.

Das Steigenlassen von Kinderballonen ist in einer Entfernung von 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen verboten. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur die großen Verkehrsflughäfen des Landes als Flugplätze im Sinne des Gesetzes definiert sind, sondern ebenso die sonstigen über 200 Landeplätze und Segelfluggelände in Baden-Württemberg. Das Verbot gilt daher auch für die über 80 Hubschrauberlandeplätze an Kliniken, die sich zumeist in Stadtnähe befinden und bei denen der Abstand von 1,5 Kilometern schnell unterschritten wird.
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Landesluftfahrtbehörde für das ganze Land Baden-Württemberg zuständig und kann Ausnahmen von diesem Verbot zulassen. Voraussetzung ist, dass von den Kinderballonen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Einen Antrag beziehungsweise eine unverbindliche Anfrage, ob eine Ausnahme überhaupt benötigt wird, kann über die Plattform Service-BW (www.service-bw.de) oder auch direkt beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt werden.
Sollen Kinderluftballone sogar im kontrollierten Luftraum oder im Luftraum über Flug-plätzen mit Flugverkehrskontrollstelle massenhaft, also mehr als 500 Stück, oder gebündelt aufsteigen, ist zudem bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle („Tower“) eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, gefährdet den Luftverkehr. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist in ganz Baden-Württemberg verboten, ohne dass es die Möglichkeit einer Ausnahme gibt.

Zugesandt von der Pressestelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe


Das könnte Sie auch interessieren…

Die besten Tipps für einen entspannten Weihnachtsmarktbesuch

Die Zeit der Weihnachtsmärkte im Kraichgau ist für viele Menschen ein idealer Anlass, um mal wieder die eigenen 4 Wände zu verlassen, spannende Schaustellerbuden zu besichtigen und rasch in Festtagsstimmung zu kommen. Aber auch wenn der Weihnachtsmarktbesuch...

Tigernachwuchs im Zoo Heidelberg – Tierische Freude vor Weihnachten

Sumatra-Tigerin Karis brachte Ende November zwei Jungtiere zur Welt. Nach dem Verlust von Tigerkater Tebo ist der Nachwuchs für das Team des Zoo Heidelberg nicht nur emotional wertvoll, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der von der Ausrottung...

Neujahrsempfang und Ehrungsabend 2026 in der Dr.-Sieber-Halle

Am Samstag, 17. Januar 2026, lädt Oberbürgermeister Siesing zum Neujahrsempfang und Ehrungsabend in die Dr.-Sieber-Halle ein. Die Veranstaltung beginnt um 17:00 Uhr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit, das neue Jahr gemeinsam zu begrüßen. Im Rahmen des...

Hier könnte Ihr Link stehen

Kraichgau – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Archiv

Archiv

goldankauf wiesloch bei heidelberg
goldankauf kraichgau