POL-MA: Heidelberg: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Heidelberg (ots) – 34-Jähriger wegen des dringenden Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls in drei Fällen und hiervon in einem Fall tateinheitlich wegen des dringenden Tatverdachts der Körperverletzung und Nötigung, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft
Am Montag gegen 13:10 Uhr beobachtete eine Verkäuferin eines Optikfachgeschäftes in der Heidelberger Altstadt einen bis dahin Unbekannten. Dieser entfernte die Sicherung von einer hochwertigen Sonnenbrille und steckte diese in seine Jackentasche. Als die Zeugin den Mann an der Ausgangstür aufhalten wollte, soll dieser sie mit Wucht beiseite gestoßen haben, bevor er zu Fuß flüchtete. Die Geschädigte wurde hierbei leicht verletzt. Sie wurde in einer Klinik ambulant behandelt.
Gegen 15.10 Uhr wurden zwei Brillen in einem anderen Optikfachgeschäft in der Heidelberger Altstadt gestohlen. Ein Mitarbeiter verfolgte den Dieb auf frischer Tat und konnte ihn, zusammen mit einem Zeugen, einholen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Der 34-Jährige wurde vorläufig festgenommen.
Im Rahmen der weiteren Abklärungen stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige bereits Ende November 2016 in einem Bekleidungsgeschäft in der Heidelberger Altstadt eine Hose im Wert von ca. 50 Euro entwendet haben soll.
Im Verlauf der Festnahme zeigte sich der Verdächtige renitent, so dass er in Handschellen und Fußfesseln auf die Wache gebracht werden musste. Auf dem Revier setzte er sein aggressives Verhalten fort, indem er seinen Kopf gegen Zellenwände schlug. Der wohnsitzlose Tatverdächtige wurde am Dienstag der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen ihn Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr erließ. Die Ermittlungen werden vom Polizeirevier Heidelberg-Mitte und der Staatsanwaltschaft Heidelberg geführt.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim