Weitere Menschen ab heute in Baden-Württemberg impfberechtigt
Minister Manne Lucha: „Änderung der Impfverordnung ermöglicht jetzt auch Impfung von über 65-Jährigen mit AstraZeneca/ Damit können wir die zweite Priorität weiter öffnen“
Basierend auf der vom Bund noch für diese Woche angekündigten aktualisierten Impfverordnung startet Baden-Württemberg vom heutigen Dienstag an die Impftermin-Vergabe für alle mit hoher Priorität impfberechtigte Menschen ab 16 Jahren.
Damit sind nun in Baden-Württemberg folgende Personen zusätzlich impfberechtigt:
- 16-17-jährige Impfberechtigte nach § 3 der Bundesimpfverordnung (für sie ist ausschließlich der Impfstoff von Biontech zugelassen)
- alle Personen ab 70 Jahren
- alle Menschen ab 65, die nach §3 impfberechtigt sind (beispielsweise Lehrer, Vorerkrankte, medizinisches Personal, Menschen mit geistigen Behinderungen).
Aufgrund der bisher geltenden Altersbeschränkung von AstraZeneca bis einschließlich 64 Jahren und des Mangels der mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna, die für Menschen aus der ersten Priorität reserviert werden mussten, konnten diese Personengruppen bisher noch nicht zum Zuge kommen. Bei der Terminvergabe ist jedoch weiterhin Geduld gefragt. Durch die neue Regelung sind nun rund 1,7 Millionen Menschen in Baden-Württemberg zusätzlich impfberechtigt, der Impfstoff ist jedoch im März weiterhin knapp. Es besteht keine Wahlmöglichkeit beim Impfstoff.
„Ich bin sehr froh, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) mit der neuen breiten Datenlage AstraZeneca nun auch für Menschen ab 65 Jahren empfehlen kann. Wir setzen das in Baden-Württemberg sofort um: Von nun an können auch Menschen ab 65 Jahren, die nach § 3 der Impfverordnung mit hoher Priorität impfberechtigt sind, geimpft werden und Termine vereinbaren. Dass über 70-Jährige, viele Menschen mit Vorerkrankungen wie Krebs oder einer Organtransplantation und genauso Hebammen, Erzieher und Lehrerinnen ab 65 Jahren geimpft werden können, war mir ein großes Anliegen, und ich bin froh, dass es durch die neue Empfehlung der STIKO nun endlich möglich wird“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag (9. März) in Stuttgart. Die neue Corona-Impfverordnung des Bundes soll an diesem Donnerstag offiziell in Kraft treten. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Ländern zugestanden, schon jetzt die Terminvergabe für die neuen Impfberechtigten zu starten. Die Impfzentren und Callcenter wurden entsprechend darüber informiert.
STIKO lässt AstraZeneca auch für Menschen ab 65 Jahren zu
Durch neue Studienergebnisse, die zeigen, dass AstraZeneca noch wirksamer ist, als bislang angenommen und zwar auch für Menschen ab 65 Jahren, hat die STIKO angekündigt, den Impfstoff nun für alle ab 18 Jahren zu empfehlen. Das bedeutet, dass für Menschen ab 65 Jahren nicht mehr nur die beiden immer noch sehr raren Impfstoffe Biontech und Moderna zur Verfügung stehen. Diese mussten wegen der geringen Verfügbarkeit bisher für die Menschen über 65 Jahren aus der ersten Priorität reserviert werden.
Von nun an können in Baden-Württemberg Menschen ab 70 Jahren und die weiteren Berechtigten ab 65 Jahren aus der zweiten Priorität einen Impftermin vereinbaren. Menschen aus der zweiten Priorität von 16 bis 18 Jahren können vor diesem Hintergrund nun mit Biontech geimpft werden, dem einzigen Impfstoff, der bereits ab 16 Jahren zugelassen ist. Eine Zuteilung von Impfstoffen nach der Altersgruppe erfolgt damit zukünftig nur noch für Menschen von 16 bis 18 Jahren, alle anderen können einen Termin buchen, sofern Termine verfügbar sind, unabhängig vom Impfstoff. Eine Wahlfreiheit beim Impfstoff besteht nicht.
Durch die zusätzliche Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffs für Menschen ab 65 Jahren sind in Baden-Württemberg insgesamt nun rund 1,7 Millionen Menschen zusätzlich impfberechtigt. Da es für die kommenden drei Wochen nur noch vereinzelt Termine gibt, ist bei der Terminvergabe weiterhin Geduld gefragt. Grundsätzlich wird Jüngeren empfohlen, die Buchung online vorzunehmen. Erst im Verlauf des zweiten Quartals wird sich die Situation durch deutlich wachsende Impfstofflieferungen entspannen.
Genauere Informationen zum berechtigten Personenkreis finden Sie unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/impfberechtigt-bw/
Im Laufe des Tages wird die Website https://www.impfen-bw.de/
entsprechend aktualisiert. Ebenso werden auch die entsprechenden Formulare im Laufe des Tages abrufbar sein.
Claudia Krüger
Pressesprecherin & Stellvertretende Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg