Kreistag beschließt mehrheitlich Anpassung der Abfallgebühren:
Personengrundgebühr erhöht sich um 6 bis 9 Euro pro Person im Jahr
Nachdem die Abfallgebühren für die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis letztmalig zum 1. Januar 2014 erhöht worden waren und somit die vergangenen fünf Jahre stabil gewesen waren, müssen diese nun zum kommenden Jahr angepasst werden. Das hat der Kreistag in seiner Sitzung am Dienstag, 11. Dezember 2018, in Sinsheim mehrheitlich (59 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) beschlossen.
„Gebührenerhöhungen sind nie schön, aber in den vergangenen fünf Jahren hat es teils erhebliche allgemeine Kostensteigerungen, etwa beim Personal oder bei der Entsorgung, gegeben“, erläuterte Landrat Stefan Dallinger, der verdeutlichte: „Im Bereich der Personengrundgebühr sprechen wir von einer Steigerung in Höhe von 6 bis 9 Euro pro Person im Jahr.“ Die Gebührenveränderung findet zudem in geringem Maße bei den Behälter- und Leistungsgebühren sowie bei weiteren Gebühren, insbesondere bei den Sonderleistungen, statt. Insgesamt entsprechen die Anpassungen einer Gebührenerhöhung von 13 Prozent.
Pressemitteilung zugesandt vom LA Rhein-Nackar-Kreis