Das Bürgeramt der Stadt Bruchsal informiert, dass ab dem 01. Januar 2024 die Ausstellung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich ist.
Auch dürfen bestehende Kinderreisepässe nicht mehr verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte und noch gültige Kinderreisepässe können noch bis zum Ablaufdatum genutzt werden.
Welches Reisedokument beantrage ich jetzt für mein Kind?
Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich. Die reduzierten Kosten für Kinder belaufen sich dabei auf 22,80 Euro bzw. 37,50 Euro.
Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Auch fordern einige Staaten bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein. Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden,
weil der Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber nun eine Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Mit der Abschaffung wird zugleich künftig der große Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung eines Kinderreisepasses vermieden.
Quelle: Stadt Bruchsal