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Jahresende: Wechsel von Versicherungen & Strom und Medienverträgen

29. November 2018 | Allgemeines, Das Neueste, Orte, ~ Umland

Jahresende: Wechsel von Versicherungen & Strom und Medienverträgen…
hier ein Beispiel …

Wichtige Tipps zum Wechsel vom Altanbieter zur BBV

Wer bereits einmal bei einem DSL- und/oder Handy-Vertrag den Anbieter gewechselt hat weiß, welche unangenehme Überraschungen auf den „untreu“ werdenden Kunden lauern können. Dies muss nicht immer der Fall sein. Doch leider scheint die „Phantasie“ der Altanbieter beim Aufbau von Hindernissen keine Grenzen zu kennen, wie schon ein kurzer Blick auf einschlägige Foren im Internet zeigt.
Bei vielen Haushalten und Unternehmen werden schon vor dem Anschluss an das Glasfasernetz der BBV die Verträge mit dem alten Anbieter, in der Regel die Telekom, auslaufen. Was dabei zu beachten ist, erklärt die BBV nachfolgend. Daher möchten wir Ihnen mit einigen Informationen möglichst früh dabei helfen, weitere derartige schlechte Erfahrungen zu sammeln.
Zumal die Deutsche Telekom derzeit in einigen Anschlussbereichen des geplanten Glasfasernetzausbaus im Rahmen ihrer ISDN-Abschaltung zahlreiche alte Telefon-Verträge kündigt. In der Regel beginnen dann über Vertriebsmitarbeiter in Call-Centern Anrufe mit dem Angebot Ihr Telefon auf IP umzustellen und ggf. die Geschwindigkeit Ihres Internet-Zugang zu erhöhen.
Wenn Sie diesem Angebot mündlich am Telefon zustimmen, verlängert sich Ihr Telekom-Vertrag automatisch um zwei Jahre und gibt es hierfür auch keine vorzeitige Ausstiegsmöglichkeit. 

Sollten Sie von einer entsprechenden Kündigung und/oder Ihr Altvertrag vor einem Wechsel auf unser Netz davon betroffen sein, empfehlen wir Ihnen dringend für die Übergangszeit einen rechtzeitigen Wechsel zu einem alternativen DSL-Anbieter mit einem Tarif mit einmonatiger Kündigung. Diese Anbieter sind u.a.:

Ganz wichtig! Sie müssen als Kunde bei O2 im Bestellprozess die Version „Tarif ohne Laufzeit“ wählen. Ansonsten schließen Sie ungewollt einen 24 Monats-Vertrag ab. 
Wenn Sie Ihre alte Telefonnummer mitnehmen möchten, müssen Sie unbedingt dem alternativen Anbieter einen entsprechenden Portierungsauftrag erteilen. Bitte achten Sie darauf, dass dieser Portierungsauftrag zu 100 Prozent korrekt ausgefüllt ist. Andernfalls kann Ihr Altanbieter die Portierung ablehnen. Zudem gelten je nach Vertrag mit dem Altanbieter für die Portierung unterschiedliche zeitliche Fristen. Nähere Informationen finden sich hierzu im Vertrag mit dem alten Anbieter.
Übrigens müssen Sie auch später beim Wechsel vom Alternativanbieter zur BBV erneut einen Portierungsauftrag erteilen. Sie können das Formular für den Portierungsauftrag von der Webseite der BBV Rhein-Neckar herunterladen: http://bbv-deutschland.de/rhein-neckar/downloads/ . Sollte dies nicht möglich sein, erhalten Sie dieses Formular von im BBV-Infoshop in Waibstadt.
Dies klingt alles nicht nur sehr kompliziert, es ist es auch!
Wechselservice der BBV nutzen

Die BBV hat speziell geschulte Mitarbeiter, die Ihnen im Info-Shop in der Hauptstrasse 47 in Waibstadt, bei jedem notwendigen einzelnen Kündigungsschritt sowie bei einem Wechsel zu einem alternativen DSL-Anbieter umfassend weiterhelfen. Sie sollten dieses Serviceangebot unbedingt nutzen, um sich Ärger und Kosten mit Ihrem Altanbieter zu ersparen.
Tipp: BBV-Router gleich erwerbenDie BBV möchte Ihnen den Wechsel so einfach wie möglich gestalten. Wussten Sie schon, dass Sie Ihren bei dem Unternehmen bestellten Router bereits für den alternativen Anbieter einsetzen und später für denBBV-Netzzugang nutzen können? Dadurch benötigen Sie keinen eigenen Router des Anbieters und ersparen sich den Rückversand.

Mehr wertvolle Tipps geben Ihnen die BBV-Mitarbeiter gerne. Schauen Sie einfach mal im Info-Shop in Waibstadt vorbei.

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