Heidelberg: Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit; Verst. gg. das Infektionsschutzgesetz; StA Heidelberg beantragt erste Strafbefehle; Verst. gg. Quarantänebestimmungen-Ermittlungen gegen 20-Jährigen
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragte beim Amtsgericht Heidelberg erstmals den Erlass von Strafbefehlen gegen insgesamt 15 Personen, die gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben sollen.
Die Personen hatten sich am Nachmittag des 20.03.2020 im öffentlichen Raum gemeinsam aufgehalten und waren von der Polizei kontrolliert worden.
Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen einen 20-jährigen Mann, der ebenfalls gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben soll.
Nach den vorliegenden Informationen soll der junge Heidelberger, der mit dem Corona-Virus infiziert ist, am Sonntag, den 22.03.2020, trotz verordneter häuslicher Quarantäne, das Haus und somit die Quarantäne verlassen und sich ins Freie begeben haben.
„Bei strafrechtlich relevanten Verstößen gegen das Infektionsschutz-gesetz stimmen wir uns eng mit der Staatsanwaltschaft Heidelberg ab. Die zeitnahen Anträge auf Erlass von Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Heidelberg sind für mich ein deutliches Signal. Dies zeigt, dass es sich nicht um Bagatelldelikte, sondern um Straftaten handelt, die konsequent verfolgt und sanktioniert werden“, betonte Polizeipräsident Andreas Stenger.
Quelle: Staatsanwaltschaft Heidelberg
Staatsanwalt Jonathan Waldschmidt