Über die Hotline des Gesundheitsamtes kann sich ab sofort ein deutlich größerer Personenkreis für einen kostenlosen Coronavirus-Schnelltest im Test-Center in Reilingen anmelden
Nachdem die Landesregierung ihre Schnelltest-Strategie erweitert hat, können sich ab sofort neben dem Lehr-, Kita- und Kindertagespflegepersonal weitere Personengruppen mittels Antigen-Schnelltest auf eine mögliche aktuelle Infektion mit dem Coronavirus testen lassen, teilt das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises mit. Pro Tag stehen im Test-Center in Reilingen (Wilhelmstraße 86, 68799 Reilingen) bis zu 70 kostenlose Schnelltests für Personen der berechtigten Gruppen zur Verfügung.
Das erweiterte Testangebot richtet sich unter anderem an Personen, die bislang keinen Testanspruch im Rahmen der Test-Verordnung hatten. Dies sind:
– Personen, die in Kontakt mit vulnerablen Personengruppen stehen (z. B. pflegende Angehörige)
– Schülerinnen und Schüler sowie Eltern
– Beschäftigte in der Jugendhilfe
– Personen, die ein hohes Expositionsrisiko im beruflichen oder privaten Umfeld hatten oder haben (z. B. Beschäftigte in Schule und Kindertageseinrichtungen, Polizei, Justiz, Verwaltung)
– Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Zeitfenster für diese Testungen sind werktäglich von 15.30 bis 18 Uhr und an Wochenenden von 12.30 bis 15 Uhr. Termine können ausschließlich unter der Nummer der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes (06221/522-1881) vereinbart werden – ohne Voranmeldung gibt es vor Ort keinen Antigen-Schnelltest. „Durch frühzeitiges und breites Testen besteht die Möglichkeit früher Infektionsketten zu unterbinden. Daher unterstützen wir durch die Bereitstellung der Testinfrastruktur in Reilingen das Land bei der Umsetzung der Teststrategie“, erklärt der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Andreas Welker.
Hintergrund:
Mittels eines Nasen-Rachen-Abstrichs kann ein Antigen-Schnelltest innerhalb von 15 bis 30 Minuten Auskunft über eine aktuelle Infektion mit SARS-CoV-2 geben. Die für einen Schnelltest angemeldeten Personen fahren im Reilinger Test-Center im Auto durch die Teststraße und erhalten danach einen Zugriffscode, über den sie online das Ergebnis des Antigen-Schnelltests erhalten. Fällt dieses positiv aus, ist die Person verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben und einen PCR-Bestätigungstest durchführen zu lassen. Ist das Antigen-Schnelltest-Ergebnis negativ, ist die getestete Person mit großer Wahrscheinlichkeit nicht infektiös. „Diese Tests garantieren allerdings keine hundertprozentige Sicherheit und stellen nur eine Momentaufnahme dar“ betont Dr. Welker. Auch bei einem negativen Testergebnis gelten also in jedem Fall weiterhin die AHAL-Regeln: Abstand halten, Hygiene-Maßnahmen beachten, im Alltag geeignete Schutzmasken tragen, regelmäßiges Lüften.
Zugesandt vom LA des Rhein-Neckar-Kreises
Silke Hartmann
Pressesprecherin