Würdige Beisetzung stillgeborener Kinder am 4. April 2025
Die Stadt Sinsheim bietet mit dem „Garten der Schmetterlingskinder“ seit vielen Jahren einen Ort des stillen Gedenkens für trauernde Eltern. Dieser Garten ist speziell für stillgeborene Kinder gedacht, die aufgrund früher Schwangerschaftsverluste nicht bestattungspflichtig sind. Ziel des Projekts ist es, diesen Kindern eine würdige Beisetzung zu ermöglichen und ihren Eltern einen symbolischen Ort für ihre Trauer zu geben.
Bedeutung für die Trauerverarbeitung
Seelsorger und Begleiter der betroffenen Eltern wissen aus ihrer Arbeit, wie wichtig es für die Trauerbewältigung ist, dass auch stillgeborene Kinder beigesetzt werden können. Vor der Einrichtung des „Gartens der Schmetterlingskinder“ gab es keinen speziellen Ort, an dem sich die Eltern ihren verstorbenen Kindern nahe fühlen konnten. Zweimal jährlich findet daher auf dem Friedhof in Sinsheim ein Trauergottesdienst mit anschließender Beisetzung der stillgeborenen Kinder statt.
Nächste Trauerfeier am 4. April
Die nächste Trauerfeier mit anschließender Beisetzung im „Garten der Schmetterlingskinder“ findet am 4. April um 15:00 Uhr in der Aussegnungshalle des Friedhofs in Sinsheim statt. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Ich trage Dich in meinem Herzen“. Auch die Bürgerschaft ist herzlich eingeladen, an der Gedenkfeier teilzunehmen. Die Friedhofsverwaltung betont die Bedeutung eines solchen Ortes für die Trauerbewältigung.
Unterstützung und Spendenmöglichkeiten
Ein besonderer Dank gilt allen, die das Projekt ins Leben gerufen haben und es weiterhin ehrenamtlich unterstützen. Zudem wird das Angebot durch zahlreiche Geld- und Sachspenden ermöglicht, sodass es nachhaltig und kostenfrei bleiben kann. Zur weiteren Unterstützung können Spenden auf folgendes Konto überwiesen werden:
Bankverbindung: Sparkasse Kraichgau
IBAN: DE82 6635 0036 0021 0010 79
BIC: BRUSDE66XXX
Verwendungszweck: „Garten der Schmetterlingskinder“
Spender werden gebeten, im Verwendungszweck ihre Anschrift anzugeben, damit eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.