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Erlass des Landes Ba-Wü wird umgesetzt – Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in allen drei Kreisen mit einer Inzidenz über 50 und diffusem Infektionsgeschehen

11. Februar 2021 | Das Neueste, Gesellschaft, Gesundheit, Orte, Politik, Recht, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Gemeinsame Pressemitteilung des Rhein-Neckar-Kreises, der Stadt Mannheim und des Neckar-Odenwald-Kreises:

Erlass des Landes Baden-Württemberg wird nach einheitlichen Maßstäben in der Region umgesetzt – Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in allen drei Kreisen mit einer Inzidenz über 50 und diffusem Infektionsgeschehen

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat nach der Aufhebung der landesweiten Ausgangsbeschränkungen zum 11. Februar 2021 per Erlass verfügt, dass die Gesundheitsämter vor Ort nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umsetzen müssen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist.

Die Stadt Mannheim, der Neckar-Odenwald-Kreis und der Rhein-Neckar-Kreis werden entsprechend dieser Vorgaben Allgemeinverfügungen erlassen. Ab Freitag, 12.02.2021, 0 Uhr, werden in Mannheim und den beiden Landkreisen deshalb nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 bis 5 Uhr gelten. Damit wird der Erlass des Landes nach einheitlichen Maßstäben in der Region umgesetzt.
Die Landräte Stefan Dallinger und Achim Brötel sowie Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz halten es für wichtig, dass die Maßnahmen, die vom Sozialministerium verfügt wurden, in der Region einheitlich umgesetzt werden. Leider ende die Einheitlichkeit aufgrund der unterschiedlichen Landesregelungen aber an den jeweiligen Landesgrenzen, was das Verständnis und die Akzeptanz mindere.

Hinweis:

Die Allgemeinverfügung für den Rhein-Neckar-Kreis ist unter der Adresse www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Silke Hartmann

Pressesprecherin

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