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Das erweiterte Führungszeugnis

24. Februar 2018 | Bildung

Von einem Führungszeugnis hat man sicherlich schon einmal gehört. In einigen Situationen im Leben kann es vorkommen, dass man darum gebeten wird. Häufig auch dann, wenn es um eine neue Arbeitsstelle geht. Manchmal kann es auch sein, dass ein erweitertes Führungszeugnis erwünscht ist. Die Bundesregierung hatte diesen Vorschlag für diese Möglichkeit gemacht und so kann es passieren, dass ein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden muss. Der Sinn soll sein, den Jugendschutz zu verbessern. Personen, die beruflich oder auch ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sollen bei Aufforderung dadurch nachweisen können, ob sie für eine Umgang mit Minderjährigen geeignet sind.

In dem erweiterten Führungszeugnis werden auch Verurteilungen festgehalten, die bestimmte jugendgefährdenden Straftaten beinhalten. Diese erscheinen im „einfachen“ Führungszeugnis nämlich nicht. Bei einer Beschäftigung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist so ein erweitertes Zeugnis beispielsweise notwendig, um die persönliche Eignung festzustellen. Grundsätzlich wird mit diesem Zeugnis genauer festgehalten, ob ein Antragsteller wegen Sexualdelikten vorbestraft ist. Der maßgebliche Schutz von Kindern und Jugendlichen steht hier an allererster Stelle. Das erweiterte Führungszeugnis wird vor allem bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst verlangt.

Was findet man im erweiterten Führungszeugnis?

Seit dem Jahr 2010 ist das erweiterte Führungszeugnis (auch Strafregisterauszug oder Strafregisterbescheinigung genannt) zu dem polizeilichen Führungszeugnis zusätzlich möglich. Es handelt sich um eine behördliche Bescheinigung, in der man alle bisher registrierten Vorstrafen eiern bestimmten Person finden wird. Der Unterschied beim einfachen und erweiterten Führungszeugnis liegt im Inhalt. Im erweiterten Führungszeugnis wird man alle Delikte finden, die im Bundeszentralregister gespeichert wurden. Das sind auch Delikte im niedrigen Strafbereich, die im einfachen Führungszeugnis fehlen.

Wer genau wird so ein erweitertes Führungszeugnis benötigen?

Besonders wichtig ist das erweiterte Führungszeugnis bei Berufen mit Minderjährigen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Erzieher
  • Lehrer
  • Schulbusfahrer
  • Sporttrainer
  • Bademeister

So sollen noch besser minderjährige Personen vor seelischen und körperlichen Misshandlungen geschützt werden. Besonders die Fälle wie Misshandlung von Schutzbefohlenen, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Zuhälterei, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie oder exhibitionistische Handlungen werden meist mit niedrigen Strafen von den Gerichten geahndet. Das hat zur Folge, dass diese Taten in einem einfachen Führungszeugnis nicht ersichtlich sind. Hier kann man übrigens auch noch mehr zum Thema erweitertes Führungszeugnis erfahren.

Wie funktioniert die Beantragung?

Für die Beantragung benötigt man einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung und die schriftliche Aufforderung zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses beim Arbeitgeber oder bei dem Einrichtungsträger. Im Falle eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde wird zusätzlich noch die Anschrift der Behörde und das dortige Aktenzeichen bzw. der Verwendungszweck benötigt. Dann kann man den Antrag bei der Meldebehörde seiner Gemeinde stellen. Man erhält dafür einen entsprechenden Vordruck zum Ausfüllen. Online (auf der Webseite vom Bundesamt für Justiz) ist das recht einfach auch möglich. Das Bundesamt für Justiz wird das Zeugnis für private Zwecke per Post an den Antragsteller schicken. Wenn es sich aber um ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde handelt, wird dieses direkt an die Behörde geschickt. Dazu wird die Anschrift und das Aktenzeichen benötigt.

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