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COVID-19: Zahl der Infizierten im Land steigt auf 6.043 / 37 Todesfälle in BW

24. März 2020 | Allgemeines, Das Neueste, Leitartikel, Orte, ~ Umland, ~~ Überregional

COVID-19: Zahl der Infizierten im Land steigt auf 6.043 / 37 Todesfälle in Baden-Württemberg

Am Dienstag (24. März) wurden dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium vom Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg weitere 710 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 6.043 an. Das Durchschnittsalter beträgt 48 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 98 Jahren.

Die aktualisierte Landkreis-Tabelle finden Sie unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/.

Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt aus den Landkreisen Calw (ein über 60-jähriger Mann), Heilbronn (ein über 80-jähriger Mann), Ludwigsburg (ein über 80-jähriger Mann), Schwäbisch Hall (zwei über 80-jährige Männer) sowie aus Baden-Baden (ein über 80-jähriger Mann) sechs weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf 37 an (Landkreise Emmendingen (5), Esslingen (3), Göppingen, Heidenheim, Heilbronn (4), Hohenlohekreis (3), Ludwigsburg, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis (4), Rems-Murr-Kreis, Reutlingen (2), Rottweil, Schwäbisch Hall (2), Sigmaringen (2), Waldshut und Calw (2) sowie die Städte Baden-Baden, Freiburg und Stuttgart). Das Alter lag zwischen 59 und 94 Jahren. 28 der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter.

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei diesen Zahlen um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter auch deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Dafür bitten wir um Verständnis.

Zugesandt vom Ministerium für Sozialen und Integration

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