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Gemeinsamen Ausschreibung von Flächen für Windkraftanlagen der Stadt Bruchsal und Forst BW

5. Juni 2024 | Bruchsal, Das Neueste, Informationen, Natur und Umwelt

Mit ihrem zustimmenden Votum für diese sogenannte Poolinglösung hat der Gemeinderat auch das weitere Vorgehen beschlossen

Zur Durchführung des Angebotsverfahrens wird zwischen ForstBW und der Stadt Bruchsal ein Flächenreservierungsvertrag abgeschlossen. Darin verpflichten sich die Poolingpartner, ihre Flächen für ein Angebotsverfahren bereitzustellen und mit dem erstplatzierten Bewerber einen gemeinsamen Gestattungsvertrag abzuschließen.

Kooperativer Ansatz zwischen Stadt und ForstBW

Die Bewertung der Angebote erfolgt im Einvernehmen zwischen der Stadt Bruchsal und ForstBW. Hierzu wurde ein Katalog mit Bewertungskriterien erarbeitet, in dem nicht nur fiskalische Kriterien (Pachtangebot), sondern auch sonstige Bewertungskriterien zur Projektplanung (zum Beispiel Projekterfahrung und Parklayout, regionale Wertschöpfung oder Bürgerbeteiligung) festgeschrieben sind. Der mit dem erstplatzierten Bewerber abzuschließende Gestattungsvertrag wurde zwischen Stadt und ForstBW auf Basis des Mustergestattungsvertrags von ForstBW abgestimmt.

Mit diesem Vertragswerk werden die Interessen der Eigentümer – auch mit Blick auf den Schutz des Forstes sicherstellt. Hierin enthalten sind beispielsweise Regelungen für einen vollständigen Rückbau der Anlagen oder Sicherheitsleistungen, um die Vertragsverpflichtungen und insbesondere die Rückbauverpflichtung abzusichern. Nach der Durchführung und Auswertung der Ausschreibung in diesem Sommer ist voraussichtlich für Oktober 2024 der Abschluss des Gestattungsvertrags mit dem ausgewählten Projektierer vorgesehen.

Weg zur Realisierung des Windparks in Bruchsal

Daran schließt sich die konkrete Planungsphase des Projektierers für einen Windpark an, in der auch die für die Genehmigung erforderlichen Gutachten und Untersuchungen vom Projektierer durchgeführt werden. Erst in dieser Phase werden die konkrete Anzahl und die genauen Standorte der Windkraftanlagen festgelegt. Erste grobe Schätzungen der Stadt gehen von zwei bis drei Anlagen auf Gemarkung Heidelsheim und fünf bis sechs Anlagen auf Gemarkung Kraichtal aus. Ist das anschließende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren erfolgreich, könnten sich in etwa fünf bis sechs Jahren die ersten Windräder in Heidelsheim drehen.

Quelle: Stadt Bruchsal

Dr. Albrecht Schütte CDU

Yannick

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