Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis prüft Aufhebung der Ausgangssperre
Nachdem laut Landesgesundheitsamt (LGA) der Rhein-Neckar-Kreis gestern (Dienstag, 2. März) den 7-Tages-Inzidenz-Wert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner erstmals seit dem 22. Oktober 2020 unterschritten hatte, prüft das Landratsamt, ob die momentan geltende Allgemeinverfügung zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch vor dem Wochenende aufgehoben werden kann.
Die Allgemeinverfügung zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie im Rhein-Neckar-Kreis wurde auf der Grundlage eines Erlasses des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 10. Februar 2021 erlassen. Eine Aufhebung der Allgemeinverfügung setzt grundsätzlich voraus, dass die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. „Maßgeblich dabei sind allerdings die Zahlen des Landesgesundheitsamts. Dass die vom LGA jeweils am späten Nachmittag veröffentlichten Zahlen von unseren Veröffentlichungen abweichen, liegt im Wesentlichen im unterschiedlichen Zeitpunkt der Datenerhebung begründet“, erklärt die Dezernentin für Ordnung und Gesundheit, Doreen Kuss. Wenn die vom LGA für den Rhein-Neckar-Kreis veröffentlichten Inzidenzwerte auch am heutigen Mittwoch und morgigen Donnerstag unter der 50er-Marke liegen, könnte das Landratsamt die Allgemeinverfügung am morgigen Donnerstag aufheben, sofern sich eine stabile Lage abzeichnet. Die Bekanntmachung träte dann um Mitternacht in Kraft, sodass dann ab Freitag im Rhein-Neckar-Kreis keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mehr gelten würden.
Es gelten ansonsten weiterhin die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und besonders die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene-Maßnahmen beachten, im Alltag geeignete Schutzmasken tragen).
Zugesandt von Silke Hartmann
Pressesprecherin Rhein-Neckar-Kreis