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Info des RNK: Nachwirkungen von „Sabine“: Sturmholz in den Wäldern

21. Februar 2020 | Allgemeines, Das Neueste, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Nachwirkungen von „Sabine“: Sturmholz in den Wäldern des Rhein-Neckar-Kreises wird beseitigt

Das Sturmtief „Sabine“ hat auch in den Wäldern des Rhein-Neckar-Kreises mancherorts Spuren der Verwüstung hinterlassen. Bäume sind aufgrund der hohen Windgeschwindigkeiten zu Bruch gegangen oder wurden mit der Wurzel komplett umgeworfen. Die Schäden sind sowohl vereinzelt als auch flächenhaft in den Waldbeständen zu finden. Mit der Sturmholzaufarbeitung ist grundsätzlich ein großes Gefährdungspotenzial verbunden, weil das Holz unter großer Spannung stehen kann. Speziell die Privatwaldbesitzenden, die ihr Holz eigenständig aufarbeiten wollen, werden um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten.

  • Die Arbeitssicherheit hat bei der Sturmholzaufarbeitung oberste Priorität! Vorschnelles Handeln ist dabei in keiner Weise zielführend!
  • Sturmholzaufarbeitung soll durch erfahrenes und fachkundiges Personal erfolgen!
  • Wenn möglich, sollte die Aufarbeitung durch Maschinen der manuellen Aufarbeitung vorgezogen werden!
  • Eine maschinenunterstützte Aufarbeitung – beispielsweise durch einen Seilschlepper, Bagger etc. – ist beim Sturmholz immer von Vorteil! 
  • Privatwaldbesitzende, die ihr Holz eigenständig aufarbeiten, dürfen nie alleine auf der Fläche arbeiten!
  • Lässt sich die eigenständige motormanuelle Aufarbeitung nicht vermeiden, kann das Unfallrisiko drastisch verringert werden, indem (Auffrischungs-)Trainingslehrgänge für die Aufarbeitung von „Holz unter Spannung“ besucht werden. Ein entsprechendes Zusatzangebot an Auffrischungslehrgängen zur Sturmholzaufarbeitung wird momentan erstellt.

Bei Bedarf können die zuständigen Forstrevierleitungen einzelne Dienstleistungen, wie zum Beispiel Holzaufnahme oder Holzlistenerstellung, übernehmen. Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises übernimmt auf Wunsch die Vermarktung des Holzes für die betroffenen Privatwaldbesitzenden. In beiden Fällen muss im Vorfeld ein Vertrag zwischen Waldbesitzenden und Kreisforstamt abgeschlossen werden.

Bei Fragen zum Thema Wald oder Unterstützungsbedarf im Bereich Sturmholzaufarbeitung und Holzvermarktung können sich die Bürgerinnen und Bürger jederzeit an ihre zuständigen Forstrevierleitungen oder direkt an das Kreisforstamt unter Tel. 06221 522-7600 bzw. per Mail ([email protected]) wenden. 

Zugesandt vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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