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Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft HD & des Polizeipräsidiums MA

24. März 2017 | #Polizei, Allgemeines, Blaulicht, Rhein-Neckar-Kreis, Sinsheim

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

 

Sinsheim, Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg, Mannheim (ots) – 30-jähriger Mann wegen Verdacht des Enkeltrickbetrugs auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Am Dienstag kam es in Sinsheim-Hoffenheim zu einem Enkeltrickbetrug. Gemäß der hierbei üblichen Vorgehensweise rief ein bislang Unbekannter am Vormittag bei einer 90-Jährigen an und gab vor, ein Verwandter zu sein, welcher dringend Geld benötige. Nachdem die Geschädigte einen Betrag von 12.000 Euro für den vermeintlichen Verwandten besorgt und bereitgelegt hatte, soll das Bargeld von dem Tatverdächtigen am Nachmittag abgeholt worden sein. Kurz nach der Geldübergabe schöpfte die Geschädigte Verdacht und wandte sich telefonisch an die Polizei.

Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung wurde von einem Taxiunternehmen mitgeteilt, dass eine verdächtige Person, auf welche die Beschreibung des Geldabholers durch die Geschädigte zutraf, in der Nähe des Tatortes aufgenommen und zum Bahnhof nach Sinsheim gefahren worden sei. Hier konnte der 30-jährige Tatverdächtige aus Polen durch Polizeibeamte des Polizeireviers Sinsheim angetroffen und kontrolliert werden. Hierbei wurden 12.000 Euro Bargeld aufgefunden, welche mutmaßlich aus der vorherigen Straftat stammen sollen. Der Mann wurde vorläufig festgenommen und den Ermittlern des Betrugsdezernates der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg überstellt.

Ob er und seine noch unbekannten Mittäter noch für weitere Straftaten verantwortlich sind, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Der in Deutschland wohnsitzlose Tatverdächtige wurde der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen ihn Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs und bestehender Fluchtgefahr erließ.

Die Ermittlungen werden vom Betrugsdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Heidelberg geführt.

Quelle:Polizeipräsidium Mannheim

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