Zwei weitere Meldungen zum Thema Corona …
Die Erste kommt vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis …
Coronavirus: Gesundheitsamt empfiehlt Covid-19-Test für bestimmte Personengruppen mit Symptomen
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis unterhält zusammen mit der GRN gGmbH, der Stadt Heidelberg und dem Universitätsklinikum Heidelberg insgesamt drei Abstrichmöglichkeiten für den Coronatest im Rhein-Neckar-Kreis: bei der GRN-Klinik in Sinsheim, dem Drive In-Testzentrum in Schwetzingen und dem Drive In-/Walk In-Testzentrum in Heidelberg.
Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline des Gesundheitsamtes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, unter Tel. 06221 522-1881 anrufen. Im Rahmen eines Gesprächs und einer Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. „Anschließend erhalten Sie einen Code und einen Termin bei einem Testzentrum in räumlicher Näher Ihres Wohnortes“, erläutert Dr. Andreas Welker, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes und sagt weiter: „Nach wie vor empfehlen wir den Einwohnerinnen und Einwohnern im Stadt- und Landkreis, sich auf Covid-19 schon dann testen zu lassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen und akute Symptome wie Husten, Halsweh und Fieber haben.“
Wichtig war es dem Amtsarzt nochmals auf Folgendes hinzuweisen: „Wenn man Symptome erkennt, sollte man sich testen lassen – und zwar, wenn man Kontakt zu Corona-Kranken hatte, in einem Gesundheitsberuf arbeitet oder lebensälter ist bzw. entsprechende Vorerkrankungen hat. Auch Risikopatienten sollten demnach unabhängig der Schwere der Symptomatik getestet werden.“
Fragen zum Coronavirus (Covid-19) beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Tel. 06221 522-1881 von Montag bis Sonntag von 7:30 bis 19 Uhr. Wer befürchtet, sich angesteckt zu haben und sich testen lassen möchte, erhält unter dieser Nummer auch den erforderlichen Code des Gesundheitsamtes für den Abstrich.
Silke Hartmann -Pressesprecherin
Die Zweite vom Ministerium für Soziales und Integration
Training für Profi- und Spitzensportler in Baden-Württemberg soll unter strengsten Auflagen erlaubt werden
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Auch beim Profi-Training muss maximaler Gesundheitsschutz im Vordergrund stehen“
Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Wir behandeln alle Sportarten gleich“
Die baden-württembergische Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) sieht umfangreiche Regelungen zu Kontakteinschränkungen, Aufenthaltsvorgaben und sonstige Vorschriften vor, die auch den Profi- und Spitzensport in Baden-Württemberg beeinträchtigen. Die Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um die Ausbreitung des Coronavirus Covid-19 einzudämmen. Um die Belastung des Gesundheitssystems so gering wie möglich zu halten und die Versorgung schwer kranker Patienten sicherzustellen, ist eine Verlangsamung der Infektionsrate außerordentlich wichtig. Auch in Baden-Württemberg steht dieses Ziel an oberster Stelle.
Aufgrund zahlreicher Anfragen aus dem Profi- und Spitzensport und bereits in Kraft getretener Regelungen in anderen Bundesländern teilen das Gesundheitsministerium und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport am Sonntag (5. April) mit, dass der Trainingsbetrieb von Profi- und Spitzensportlern auch in Baden-Württemberg unter Beachtung strengster Abstands- und Hygiene-Auflagen und in Kleingruppen im Laufe der kommenden Woche wieder ermöglicht werden soll. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte sich mit seinem bayerischen Amtskollegen Markus Söder zuvor im Grundsatz auf ein solches, abgestimmtes Vorgehen beider Länder verständigt. Der Amateur- und Freizeitsport ist hiervon nicht umfasst und bleibt weiterhin untersagt. Eine entsprechende Regelung wird derzeit innerhalb der Landesregierung abgestimmt und soll noch im Laufe der kommenden Woche in Kraft treten. Zudem soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern von Sozial- und Kultusministerium sowie des Landessportverbands bzw. der Olympiastützpunkte klären, wie die hohen Vorgaben für die Einhaltung der hygienischen Vorschriften und der Kontaktvermeidung dann in konkreten Fällen vor Ort umgesetzt werden können.
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wie für andere Berufstätige wie etwa Handwerker gilt auch für das Training von Profi-Sportlern: Bitte unbedingt räumlichen Abstand voneinander halten, ausschließlich alleine oder in Kleingruppen arbeiten, alle Hygienevorschriften akribisch befolgen. Der maximale Gesundheitsschutz muss absolut im Vordergrund stehen.“
Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Als Sportministerin ist für mich wichtig, dass wir keine reine Ausnahmeregelung für die Erst- und Zweitligisten im Fußball schaffen, sondern dass wir alle Sportarten gleich behandeln. Neben dem Fußball muss das Training in Kleingruppen deshalb auch für alle anderen Profi-Mannschaften und Spitzenathleten zugelassen werden, sofern sie die strengen Auflagen des Infektionsschutzes erfüllen. Unsere baden-württembergischen Mannschaften und Spitzensportler dürfen keine Wettbewerbsnachteile erleiden.“
Markus Jox
Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher