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Wirtschaftskriminalität / Betrug – Ermittlungsarbeit nicht einfach

22. Mai 2017 | #Polizei, Blaulicht, Rhein-Neckar-Kreis, Sinsheim

POL-MA: Heidelberg / Sinsheim, Rhein-Neckar-Kreis: 13 Durchsuchungen, ein Tatverdächtiger wegen des Verdachts des Betrugs auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

 

Heidelberg / Sinsheim, Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Monatelange akribische Ermittlungen brachten die Beamten des Dezernats für Wirtschaftskriminalität der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und die Staatsanwaltschaft Heidelberg auf die Spur von insgesamt acht Tatverdächtigen im Alter von 25 bis 51 Jahren.

Diese sollen Bonitätsunterlagen für zahlungsschwache Kunden gefälscht haben, um hierdurch Verbraucherdarlehen von mehreren Banken zu erlangen. Diese sollen letztlich nicht zurückgezahlt worden sein. Darüber hinaus sollen die Verdächtigen zur Verschleierung der Tathandlungen wirtschaftlich nicht aktive Firmen gegründet und auf diese Finanzierungsrahmenverträge abgeschlossen haben. Die von den geschädigten Banken ausbezahlten Darlehen sollen, nach Abzug einer Provision für die Tatverdächtigen, in bar an die Schuldner ausbezahlt worden sein.

Nach bisherigem Ermittlungsstand handelt es sich um 31 Einzelfälle. Der bisher bekannte Vermögensschaden beläuft sich auf 134.000 Euro.

Am 17.05.2017 wurden Wohnungen und Geschäftsräume der acht Tatverdächtigen, welche sich größtenteils im Bereich Sinsheim befinden, durchsucht und hierbei umfangreiches Beweismaterial in Form von Unterlagen aufgefunden und beschlagnahmt. Die Auswertung der Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Gegen zwei Hauptverdächtige im Alter von 47 und 25 Jahren erwirkte die Staatsanwaltschaft Heidelberg im Vorfeld des Einsatzes Untersuchungshaftbefehle. Die Verdächtigen wurden im Rahmen des Einsatzes am 17.05.2017 angetroffen und verhaftet.

Sie wurden am 18.05.2017 dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg den Haftbefehl gegen den 47-Jährigen wegen des dringenden Verdachts des Betruges bei bestehender Fluchtgefahr in Vollzug setzte. Er wurde danach in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Die 25-Jährige zweite Tatverdächtige kam auf freien Fuß, ihr Untersuchungshaftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Die weiteren Ermittlungen werden vom Dezernat für Wirtschaftskriminalität der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Heidelberg geführt.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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