Nächste Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises am Freitag, 8. November, im Bürgerbüro der Gemeinde Altlußheim
Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt.
Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet hierzu in Kooperation mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar am Freitag, 8. November, ab 17 Uhr im Bürgerbüro der Gemeinde Altlußheim (Rathausplatz 1, 68804 Altlußheim) eine kostenlose Infoveranstaltung an. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221/522-1479 oder per E-Mail an [email protected] wird gebeten.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar