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Vorsicht Krötenwanderung: Landratsamt schützt wandernde Amphibien …

18. Februar 2022 | Allgemeines, Gesellschaft, Kraichgau, Leitartikel, Metropolregion, Natur und Umwelt, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Vorsicht Krötenwanderung: Landratsamt schützt wandernde Amphibien mit Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen

Das milde und regnerische Wetter hat auch im Rhein-Neckar-Kreis bereits einige Amphibien aus ihrem Winterquartier hervorgelockt.  Denn wenn die Temperaturen in der Nacht deutliche Plusgrade aufweisen und die Witterung feucht ist, beginnen Kröten, Frösche und Molche zu ihren angestammten Laichplätzen zu wandern. Die weite, beschwerliche Reise legen sie dabei oft in mehrtägigen Etappen zurück.

Und da der direkte Weg immer noch der kürzeste ist, machen die nützlichen Tiere leider auch vor Hauptverkehrsstraßen nicht halt. Aus diesem Grund greift das Straßenverkehrsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wieder mit verkehrslenkenden Maßnahmen ein. So werden beispielsweise Warnleuchten und Schilder aufgestellt, Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet und sogar ganze Streckenabschnitte gesperrt. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die wanderlustigen Amphibien schützen, sondern auch die zahlreichen Helferinnen und Helfer, die sie einsammeln und sicher auf der anderen Fahrbahnseite wieder absetzen.

Vorsicht ist während der Amphibienwanderung auf folgenden Strecken geboten:

  • K 4160: Bammental, nach der Ortstafel in Richtung Gauangelloch sowie in der Gegenrichtung (Beschilderung)
  • L 2311: zwischen Eberbach und Friedrichsdorf (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, Beschilderung und Blinkleuchten)
  • L 2311: zwischen Eberbach und Gaimühle im Bereich des Stausees (Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr, Beschilderung und Blinklichter)
  • B 45: Eberbach (Gammelsbachtal), im Bereich der Fischteiche (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • K 4138: zwischen den Ortsteilen Edingen und Neckarhausen (Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • L 535: Heiligkreuzsteinach, am südlichen Ortseingang (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen 18 und 7 Uhr sowie Beschilderung)
  • L 530: zwischen Helmstadt-Bargen, Ortsteil Bargen, und Helmstadt-Bargen, Ortsteil Flinsbach, (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen 19 und 7 Uhr, Blinkleuchten und Beschilderung)
  • B 3: zwischen Hemsbach und Laudenbach, nach den Ortstafeln aus beiden Richtungen (Beschilderung)
  • L 596: zwischen Hirschberg und Großsachsen, Höhe Ortseingang (Beschilderung und gelbe Blinkleuchten)
  • K 4250: zwischen Ketsch und Schwetzingen (Beschilderung)
  • L 532: Lobbach zwischen Gewerbegebiet und Golfkreisel (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • K 4178: zwischen Meckesheim-Mönchzell und Lobbach-Lobenfeld (Beschilderung)
  • Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mühlhausen-Tairnbach und Dielheim-Aussiedlerhöfe (Beschilderung)
  • K 4271: Mühlhausen, im Bereich des Rückhaltebeckens (Beschilderung und Blinkleuchten)
  • K 4284: Neckarbischofsheim, zwischen Ortstafel und Einmündung (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • K 4101: zwischen Neckargemünd-Dilsberg und Neckargemünd-Mückenloch (Beschilderung)
  • K 4157: zwischen Nußloch und Maisbach (Beschilderung und Warnleuchte; Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 5 Uhr, wenn Sammelaktionen stattfinden)
  • K 4157: zwischen Leimen-Ochsenbach und Gauangelloch (Beschilderung und gelbe Warnleuchte)
  • Rauenberg: Schlossstraße (Beschilderung)
  • K 4153: Sandhausen vom Stadion bis zur Einmündung L 598 (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr, Beschilderung und Warnleuten)
  • Sandhausen: In der „Ostlandstraße“ und „Am Galgenbuckel“ (Beschilderung)
  • L 535: Schönau, Neckarsteinacher Straße, zwischen Industriegebiet Lindenbach und Ortseingang Schönau (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhrsowie Beschilderung)
  • Schönau: „An der Klinge“ und „Hasselbacher Hof“ (Beschilderung)
  • Schönau-Lindenbach: oberhalb der Teichanlage und Zufahrtsstraße zum Wald (Beschilderung)
  • K 4105: zwischen Schönbrunn und Schwanheim (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 18:30 und 6 Uhr, Beschilderung und Warnleuchten)
  • Schriesheim: L 596 und L 596a zwischen Altenbach und Schriesheim und auf der L 536 (jeweils zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkungen zwischen 18:30 und 6 Uhr und Beschilderung) sowie Blütenweg (Wendehammer), Eichenweg (Wendehammer) und Eisengrubweg (jeweils Beschilderung)
  • L 546: St. Leon-Rot zwischen Zufahrt zum St. Leoner See und Ortseingang St. Leon-Rot (Geschwindigkeitsbeschränkung sowie Beschilderung, wenn Sammelaktionen stattfinden)
  • Waibstadt: Kappisweg (Beschilderung)
  • K 4200: zwischen Wiesenbach-Langenzell und Neckargemünd-Dilsbergerhof (Beschilderung)
  • L 532: zwischen Wiesenbach und Lobbach (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)

Ganz oder teilweise gesperrt sind folgende Straßen:

  • Gemeindeverbindungsweg zwischen Hemsbach und Balzenbach (Anlieger frei)
  • Meckesheim-Mönchzell – Eschelbronn: Die Straße „Am Mühlwald“ zwischen 19 und 6 Uhr vom Ortsrand bis zum Sportgelände (beide Richtungen)
  • K 4159: zwischen Leimen-Ochsenbach und Schatthausen (Teilstück nachts gesperrt)
  • Waibstadt: Alte Waibstadter Straße bzw. „verlängerte Bahnstraße“ zwischen Waibstadt und Neidenstein (zwischen 18 und 7 Uhr, nur für Anlieger frei) und Kühnbergweg (zwischen 20 und 7 Uhr, nur für Anlieger frei)

Silke Hartmann Pressesprecherin Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Auch die einzelnen Gemeindeverwaltungen weisen explizit auf temporäre Sperrungen hin – bitte um Beachtung!

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