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Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises informiert: Coronavirus und Haustiere

8. April 2020 | Allgemeines, Das Neueste, Gesellschaft, Gesundheit, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, ~ Umland, ~~ Überregional

Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises informiert: Coronavirus und Haustiere

Derzeit erreichen das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises zahlreiche Anfragen zum Umgang mit Haustieren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass das Coronavirus – COVID-19 – eine Krankheit ist, die von Mensch zu Mensch übertragen wird. Der Hauptübertragungsweg ist dabei die Tröpfcheninfektion. „Bisher gibt es keinen Beweis dafür, dass ein Tier das Virus auf den Menschen oder auf andere Tiere übertragen kann. Tiere sind also nach derzeitigem Wissensstand keine Infektionsquelle für Menschen“, informiert Amtsleiter Dr. Lutz Michael. Allerdings wurde das Virus in seltenen Fällen auch beim Tier gefunden. Aber das spiele offensichtlich keine Rolle bei der Ausbreitung der Epidemie.

Für Haustiere wie Hund und Katze werden deshalb derzeit keine weiteren Maß-nahmen wie z. B. eine Quarantäne empfohlen. Das Coronavirus COVID-19 ist bei Tieren weder melde- noch anzeigepflichtig. Als Virusausscheider kommen sie nicht infrage. Daher ist es momentan nicht angezeigt, Laboruntersuchungen bei Heimtieren auf das Virus durchzuführen. Natürlich gelten besonders für Tierhalter die Prinzipien einer gründlichen Hygiene. Gerade wenn man mit Tieren in Kontakt gekommen ist, sollte das gründliche Händewaschen mit Wasser und Seife selbstverständlich sein.

Auch die aktuellen Maßnahmen der Landesregierung, die die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen sollen, führen bei Tierhaltern zu Nachfragen beim Veterinäramt. Wie Dr. Michael betont, muss trotz aller Beschränkungen der Bewegungsfreiheit die notwendige Versorgung und Bewegung von Haus- und Nutztieren selbst mit minimalem Personal sichergestellt werden. Hundehalter dürfen „Gassi gehen“, solange nicht eine Quarantäne angeordnet wurde. Dann müssen andere Personen beauftragt werden, die sich um die Tiere kümmern. Hundebesitzern empfiehlt das Veterinäramt, das Tier während der Dauer der Quarantäne einer Hundepension oder einem Hundesitter anzuvertrauen.

Weitere Informationen können auf der Infoseite des Rhein-Neckar-Kreises https://www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus abgerufen werden.

Zugesandt vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Dr. Albrecht Schütte CDU

Yannick

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