Zunahme der Betreuungsfälle und neue Aufgaben
Der aktuelle Tätigkeitsbericht der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises zeigt eine deutliche Zunahme an Betreuungsfällen und Aufgaben. Die Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 hat der Behörde zahlreiche neue Zuständigkeiten übertragen. Neben der bisherigen Unterstützung des Betreuungsgerichts, der Beratung zu Vorsorgevollmachten und der Begleitung ehrenamtlicher Betreuender sind weitere Aufgaben hinzugekommen. Die Betreuungsbehörde fungiert nun als Stammbehörde für Berufsbetreuende, prüft die Erforderlichkeit von Betreuungen bei Verlängerungen und fördert die Aufklärung über Patientenverfügungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der unterstützten Entscheidungsfindung, bei der nicht mehr das objektive Wohl der Betreuten, sondern ihre individuellen Wünsche im Vordergrund stehen. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand für die Betreuenden, da Entscheidungen eng mit den betreuten Personen abgestimmt werden müssen.
Entwicklung der Fallzahlen im Rhein-Neckar-Kreis
Die Zahl der Betreuungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Während in Baden-Württemberg 2010 insgesamt 114.284 Betreuungen geführt wurden, waren es 2022 bereits 120.910. Im Rhein-Neckar-Kreis liegt die aktuelle Betreuungsquote bei etwa 14 Betreuungen pro 1.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner und damit leicht über dem Landesdurchschnitt. Die absolute Zahl der Betreuungen im Landkreis betrug 2024 insgesamt 6.130, wovon 886 neu eingerichtet wurden. Zudem wurden 1.321 Einzelberatungen zur Vorsorgevollmacht durchgeführt, 477 Personen im Vorfeld einer Betreuung beraten und 777 Unterschriftsbeglaubigungen vorgenommen.
Rückgang bei ehrenamtlichen Betreuenden
Ein Problem stellt der deutliche Rückgang ehrenamtlicher Betreuender dar. Während 2019 noch 569 Betreuungen ehrenamtlich geführt wurden, sank die Zahl bis 2024 auf 368. Gleichzeitig steigt die Anzahl der beruflich geführten Betreuungen, jedoch fehlen neue Fachkräfte, da viele Berufsbetreuende in den Ruhestand gehen. Die am 21. März 2025 beschlossene Anpassung der Betreuervergütung soll eine Verbesserung bringen, doch der Landkreistag warnt, dass diese Erhöhung möglicherweise nicht ausreicht, um den Beruf langfristig attraktiv zu halten. Sollte sich der Trend fortsetzen, müsste die Betreuungsbehörde selbst Betreuungen übernehmen, was zusätzliche personelle Kapazitäten erfordern würde.
Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen
Um den Herausforderungen zu begegnen, setzt die Betreuungsbehörde auf Aufklärung und Vernetzung. Sie organisiert Informationsveranstaltungen, arbeitet mit Betreuungsvereinen zusammen und bietet Schulungen für ehrenamtliche Betreuende sowie Informationsveranstaltungen für Interessierte an. Zudem engagiert sie sich in landesweiten Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des Betreuungswesens. Sozialdezernent Fabian Scheffczyk betont die Bedeutung der Arbeit der Betreuungsbehörde und sieht dringenden Handlungsbedarf, um das System langfristig stabil zu halten.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/betreuungsbehoerde abrufbar.
Weitere Themen im Ausschuss für Soziales
Der Ausschuss für Soziales beschäftigte sich auch mit weiteren Themen. Patientenfürsprecher Professor Dr. Dirk Lorenzen berichtete letztmals über seine Tätigkeit sowie die Arbeit der IBB-Stelle. Anschließend wurden Dr. Barbara Richter und Gisela Konrad als ehrenamtliche Patientenfürsprecherinnen für den Rhein-Neckar-Kreis mit Wirkung zum 1. Juli 2025 für fünf Jahre bestellt. Die Bestellung von Professor Dr. Lorenzen endet auf eigenen Wunsch zum 30. Juni 2025.
Ebenfalls zur Kenntnis genommen wurde das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025 des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis sowie ein Bericht zur Zielerreichung der kommunalen Ziele 2024. Während das Ziel zur Verbesserung der Integration von Alleinerziehenden erreicht wurde, blieb das Ziel zur Aktivierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre hinter den Erwartungen zurück. Zudem wurde eine neue Zielvereinbarung zwischen dem Landratsamt und dem Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis beschlossen.
Nach einem Bericht des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Hilfe zur Pflege für das Jahr 2023 beschloss der Ausschuss einstimmig die Fortschreibung der Konzeption zum Pflegestützpunkt im Rhein-Neckar-Kreis. Ebenso wurde ein Bericht zu den Unterstützungsangeboten im Alltag im Landkreis zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Förderungen beschlossen
Zum Abschluss der Sitzung befassten sich die Kreisrätinnen und Kreisräte mit der finanziellen Förderung sozialer Projekte. Die Auszahlung der im Haushalt 2025 vorgesehenen Mittel in Höhe von knapp 2,5 Millionen Euro wurde einstimmig beschlossen, mit Ausnahme dreier Projekte, über die auf Antrag der AfD-Fraktion gesondert abgestimmt wurde. Diese betrafen das Internationale Frauen- und Familienzentrum Heidelberg e.V., PLUS (Psychologisches Lesben- und Schwulenzentrum Rhein-Neckar e.V.) sowie pro familia Heidelberg. Diese Förderungen wurden mehrheitlich beschlossen.
Die Dokumente zur Sitzung sind auf der Kreis-Homepage unter https://ratsinformation.rhein-neckar-kreis.de/sdnet/termine abrufbar.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis