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Stadt Wiesloch informiert: Aktuelle Zeitverzögerungen beim Baurechtsamt

27. März 2021 | Allgemeines, Das Neueste, Gesellschaft, Orte, Rhein-Neckar-Kreis, Wiesloch, ~ Umland

Aktuelle Zeitverzögerungen beim Baurechtsamt

Aktuell ist das Baurechtsamt der Stadt Wiesloch in starken Zeitverzug hinsichtlich der Bearbeitungszeiten geraten. Hauptsächlich ist dies auf krankheitsbedingte, personelle Ausfälle und weitere unvorhergesehene Widrigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zurückzuführen. Das gesamte Team des Baurechtsamtes arbeitet mit Hochdruck daran, die entstandenen Arbeitsrückstände zeitnah wieder aufzuholen.

Folgende aktuelle, ungefähre Bearbeitungszeiten und Verzögerungen bei der Entscheidung über Anträge und Leistungen sind deshalb zu beachten:  

–    Genehmigungsverfahren:       ca. 4 Wochen (betrifft Neueingänge und auch mitgeteilte Entscheidungsfristen)

–    Akteneinsichten:         ca. 4 Wochen (je nach Aufwand)

–    Baurechtliche Anfragen:         ca. 8 Wochen

–    Baulastenauskünfte:               ca. 1 Woche

Antragsteller*innen können das Baurechtsamt bei der zügigeren Abarbeitung der Rückstände unterstützen, indem sie vor Ablauf der o.g. Bearbeitungsfristen von telefonischen sowie elektronischen (E-Mail) Rückfragen zum Sachstand absehen.

Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten ist das Baurechtsamt (Mo, Mi, Fr 08:00 – 12:00 Uhr sowie Mi 14:00 – 18:00 Uhr) unter der zentralen Rufnummer 06222 / 84 – 248 oder jederzeit unter der E-Mail-Adresse

[email protected] erreichbar.                                

Antragsteller*innen sollten zum Zwecke der einfacheren Zuordnung – im Betreff der (elektronischen) Schreiben/ E-Mail das Aktenzeichen nennen. Außerdem sollte für jedes Aktenzeichen/ Vorgang jeweils ein separates Schreiben gesendet werden. Bei der großen Anzahl der E-Mails, welche dem Baurechtsamt täglich zugehen, ist eine korrekte Zuordnung und Aktenführung sonst nicht möglich.

Wird AKTENEINSICHT (in Archivakten) benötigt, ist eine BAULASTENAUSKUNFT gewünscht oder gibt es eine baurechtliche ANFRAGE zur Bebaubarkeit, können diese Anliegen über die bereitgestellten Formulare zu diesen Leistungen bearbeitet werden.

Die Formulare sind zu finden unter www.wiesloch.de/pb/baurechtsamt .

Im besten Fall wird das jeweilige Formular vollständig direkt am Bildschirm ausgefüllt und über die Internetpräsenz der Stadt Wiesloch gesendet.

Zugesandt von der Stadt Wiesloch

 

Dr. Albrecht Schütte CDU

Yannick

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