Notbetreuung während der Coronakrise – Erweiterung der Notbetreuung in Kitas ab dem 18. Mai 2020
Auch nach der aktuellen Corona Verordnung vom 18.05.2020 bleibt die Kinderbetreuung eine Notbetreuung. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze ist auf maximal die Hälfte der sonst verfügbaren Plätze begrenzt. Mehr Plätze sind nicht zulässig.
Betreut werden weiterhin alle Kinder, die auch schon bisher aufgrund der Berechtigung auf eine erweiterte Notbetreuung betreut wurden. Kinder, die bereits einen Platz in der Notbetreuung haben, müssen nicht erneut angemeldet werden.
Nach den Vorgaben der Verordnung steht auch weiterhin vorrangig den Eltern ein Notbetreuungsplatz zu, die in systemrelevanten Berufen oder beide präsenzpflichtig berufstätig sind, Alleinerziehenden sowie Kindern, die in ihrem Wohl gefährdet sind oder einen besonderen Förderbedarf haben.
Gibt es dann noch freie Plätze, so können diese an weitere Interessenten vergeben werden. Die Zahl der belegbaren Plätze kann sich von Einrichtung zu Einrichtung unterscheiden. Die Stadt Sinsheim hat in enger Absprache mit den freien und konfessionellen Trägern ein einheitliches Vorgehen zur Vergabe für alle Einrichtungen abgestimmt.
Eine Zugangsberechtigung zur Notbetreuung ist wie folgt möglich:
- Erweiterte Notbetreuung aufgrund Berufstätigkeit
(kritische Infrastruktur oder Berufstätigkeit mit Präsenzpflicht)
- Notbetreuung bei besonderem Förderbedarf
(festgestellter Förderbedarf durch das Jugendamt, Eingliederungshilfebedarf nach SGB IX, Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung mit Sprachförderbedarf)
- Betreuung bei sonstigem Betreuungsbedarf
(Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung ohne besonderen Förderbedarf, besondere familiäre Situationen, Homeoffice mit online Präsenzzeiten)
Anmeldung zur Notbetreuung ab dem 25. Mai 2020
Eltern melden bitte ihren Bedarf für einen Notbetreuungsplatz mit dem Anmeldeformular, das auf www.sinsheim.de zur Verfügung steht, unverzüglich bis spätestens zum 22.05.2020 direkt bei der Leitung der Kita Ihres Kindes. Für Kinder, die bereits in der Notbetreuung sind, ist keine erneute Anmeldung erforderlich.
Eine Buchung an einzelnen Tagen oder Wochen ist nicht möglich. Eine Notbetreuung wird nach dem für den Regelbetrieb zugrundeliegenden Betreuungsvertrag abgerechnet werden.
Eltern erhalten schnellstmöglich nach Prüfung der Kapazitäten von der jeweiligen Leitung der Einrichtung eine Rückmeldung, ob das Kind in die Notbetreuung aufgenommen werden kann.
Zugesandt von der Stadt Sinsheim mit Bitte um Beachtung