Windpark „Bruchsal Süd“: Stadt passt Zeitplan wegen geplanter EEG-Novelle an
Die Stadt Bruchsal verfolgt die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aufmerksam und passt den Zeitplan für den geplanten Windpark „Bruchsal Süd“ an. Aufgrund der derzeit offenen gesetzlichen Rahmenbedingungen geht die Stadt davon aus, dass eine erneute Ausschreibung für das Projekt im laufenden Jahr nicht mehr vorbereitet und durchgeführt werden kann.
Das Bundeskabinett hat sich aktuell auf einen Entwurf zur Novellierung des EEG verständigt. Die darin vorgesehenen Änderungen könnten Auswirkungen auf den Ausbau der Windenergie haben. Welche konkreten Folgen die geplanten Regelungen für die Windenergieprojekte auf Bruchsaler Gemarkung und deren Realisierungschancen haben werden, lässt sich nach Angaben der Stadt derzeit noch nicht verlässlich beurteilen.
Zudem ist offen, ob die Reformvorschläge das weitere Gesetzgebungsverfahren in dieser Form durchlaufen und letztlich verabschiedet werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits zu einzelnen Regelungen Kritik geäußert und ein Veto angekündigt.
Die Stadt Bruchsal will daher zunächst die weiteren Entwicklungen auf Bundesebene abwarten. Erst wenn die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien feststehen, könne eine belastbare Einschätzung über die nächsten Schritte und eine mögliche erneute Ausschreibung des Windparks „Bruchsal Süd“ erfolgen.
Unabhängig von den aktuellen Verzögerungen hält die Stadt an ihrem Ziel fest, den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben. Die Windenergie bleibe ein wichtiger Bestandteil, um die Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg zu unterstützen.
Hintergrund zum Windpark „Bruchsal Süd“
Die Stadt Bruchsal hatte auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses gemeinsam mit privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern als Poolinggemeinschaft im Sommer 2025 eine Ausschreibung für den Windpark „Bruchsal Süd“ gestartet.
Nach Abschluss des Verfahrens wurden von August bis Dezember 2025 Vertragsverhandlungen mit dem erstplatzierten Bieter geführt. Parallel dazu fand am 14. Dezember 2025 ein Bürgerentscheid statt, bei dem sich die Mehrheit der Bruchsaler Bevölkerung für das bisherige Vorgehen aussprach.
Kurz vor dem geplanten Vertragsabschluss zog der erstplatzierte Bieter sein Interesse am Projekt jedoch zurück. Als Grund wurden betriebswirtschaftliche Erwägungen genannt, insbesondere die noch nicht abschließend geklärten gesetzlichen Rahmenbedingungen des EEG für die Zeit ab 2027.



























