Reisepässe und Fischereischeine werden teurer
Bruchsal (PM) | Das Bürgeramt der Stadt Bruchsal informiert, dass die Gebühren für Reisepässe sowie Fischereischeine zum 1. Januar 2024 erhöht werden. Durch eine Änderung der Passverordnung ab Januar 2024 erhöht sich die Gebühr für einen Reisepass ab 24 Jahren von bisher 60 Euro auf künftig 70 Euro.
Auch die Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg ändert sich zum kommenden Jahr. Hier wird die jährliche Fischereiabgabe von bis acht Euro auf nun 12 Euro erhöht. Die Gesamtgebühren für einen Fischereischein mir Einjahresabgabe belaufen sich daher ab dem 1. Januar 2024 auf 30,50 Euro. Wer noch zu den bisherigen Gebühren einen Reisepass oder Fischereischein beantragen möchte kann dies noch bis Ende des Jahres im Bürgerbüro der Stadt Bruchsal, nach vorheriger online Terminvereinbarung unter www.bruchsal.de erledigen.
Neue Regelung für Bewohnerparkausweise ab 1. Januar 2024
Stadt Bruchsal erlässt Bewohnerparkausweisgebührenordnung
Bruchsal (PM) | Zum 1. Januar 2024 tritt eine neue Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise in Bruchsal in Kraft. Demnach liegt die Gebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises künftig wieder bei 90 Euro pro Jahr. Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Bewohnerparkausweisgebührensatzung der Stadt Freiburg vom 13. Juni, mit dem auch die bisherige Satzung der Stadt Bruchsal unwirksam wurde.
Mit Bekanntgabe der Urteilsbegründung vom 11. September besteht nun Rechtssicherheit im Hinblick auf die Ausgestaltung einer Neuregelung in Form einer Rechtsverordnung. Die Bundesrichter hatten zwar keine Bedenken gegen die grundsätzliche Gebührenhöhe pro Jahr geltend gemacht, es wurden jedoch bestimmte Anforderungen an die Ausgestaltung durch die Städte festgelegt.
Den Kommunen wurde fälschlicherweise in der Delegationsverordnung der baden-württembergischen Landesregierung die Form einer Satzung zur Regelung der Bewohnerparkgebühren vorgegeben; stattdessen hätte das Land eine Rechtsverordnung vorschreiben müssen. Durch diesen Formfehler sind alle kommunalen Satzungen unwirksam geworden.
Auch Gebührenermäßigungen aus sozialen Gründen, so das Bundesverwaltungsgericht, seien mangels Rechtsgrundlage unzulässig. Folglich wurde in die städtische Bewohnerparkausweisgebührenordnung vom 28. November – im Gegensatz zur Vorgängerregelung in Form einer Satzung – die vom Gericht beanstandete soziale Komponente nicht erneut aufgenommen.
Zuletzt hatte der Bruchsaler Gemeinderat in öffentlicher Gremiensitzung am 25. Juli die Aufhebung der städtischen Bewohnerparkausweisgebührensatzung beschlossen. Seither wurde übergangsweise auf die vormals gültige Dienstanweisung der Stadt für die Erteilung von Sonderparkberechtigungen sowie die darin verankerte Gebühr in Höhe von 30 Euro pro Jahr für die Ausstellung eines Parkausweises zurückgegriffen.