Mangelnde Transparenz bei Schwangerschaftsabbrüchen in Baden-Württemberg
Anlässlich des Weltfrauentages haben die Landtagsabgeordneten Daniel Born, Sebastian Cuny und Jan-Peter Röderer die Versorgung mit Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Schwangerschaftsabbrüchen im Rhein-Neckar-Kreis abgefragt. Das Ergebnis ist ernüchternd: „Das Land kann nicht sagen, wo in Baden-Württemberg Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Gleichzeitig gibt es keine landesweite Versorgungsplanung in diesem Bereich“, stellt Daniel Born, Abgeordneter für den Wahlkreis Schwetzingen, fest. Deshalb könne auch nicht beurteilt werden, ob es genügend Stellen gebe, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Unzureichende Erreichbarkeit von Konfliktberatungsstellen
Zudem hält die Landesregierung eine Tagesreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einer Konfliktberatung für zumutbar. „Das ist ein unhaltbarer Zustand für die Frauen, die sich in einer psychischen und physischen Ausnahmesituation befinden. Die Landesregierung muss ihrer gesetzlichen Verantwortung nachkommen und für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Beratungsstellen sorgen“, so Sebastian Cuny, Abgeordneter für den Wahlkreis Weinheim. Die SPD fordert den ungehinderten Zugang zu wohnortnahen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Schwangerschaftsabbrüchen, wie es das Gesetz vorsieht.
Schwankende Zahlen bei Konfliktberatungsgesprächen
Im Rhein-Neckar-Kreis schwanken die Zahlen der Konfliktberatungsfälle und Konfliktberatungsgespräche in den letzten fünf Jahren leicht. Im Jahr 2024 wurden 508 Fälle und 572 Gespräche bei einem der drei Träger der Beratungsstellen Donum Vitae, Diakonisches Werk Rhein-Neckar und Caritas Rhein-Neckar-Kreis vermerkt.
Forderung nach Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Mit Blick auf die voraussichtlich anstehenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene betont Jan-Peter Röderer, Abgeordneter für den Wahlkreis Sinsheim, abschließend: „Wir müssen auf die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen drängen.“ Dies sieht bereits der Ende November in den Bundestag eingebrachte interfraktionelle Gesetzentwurf „Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ vor. Gemeinsam fordern die SPD, dass das Thema in der kommenden Legislaturperiode angegangen werden muss.