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Aktuelle Nachrichten und Berichte aus dem Kraichgau

Software Tipp zur Erstellung von Arbeitszeugnissen

23. April 2022 | Berufsleben

Mehr Rechtsicherheit beim Schreiben von Arbeitszeugnissen versprechen Arbeitszeugnis-Generatoren – siehe: Haufe Zeugnisgenerator. Das Versprechen halten sie dadurch ein, so nach eigener Aussage, indem das Arbeitszeugnis mit Hilfe von Textbausteinen rechtssichere Formulierungen liefern.

Zeit- und Aufwandsersparnis werden bei der Erstellung des Arbeitszeugnisses durch Druckvorlagen sowie weitere Praktische Funktionen erreicht. Arbeitszeugnis-Generatoren stellen eine Erleichterung für Unternehmen da, wie auch Hochschulprofessor Thorsten Krings sagt. (Siehe Interview unten!)

„Jeder scheidende Mitarbeitende vertritt seine ehemalige Firma weiter: Fünf, zehn oder zwanzig Jahre lang reden sie gut oder aber schlecht über ihre alte Firma.“

HR-Software aus Baden-Württemberg

Im Kraichgau aber auch im der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar und darüber hinaus auch weltweit kennt man das Software Unternehmen SAP. Vergleichbares stellt die Haufe Gruppe her. Ebenfalls Software aus dem Südwesten Deutschlands. Auch mit Schnittstellen zu SAP-Software.

Die Haufe Gruppe ist eine Unternehmensgruppe mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Sie ging aus dem 1951 gegründeten Haufe Verlag hervor. Dieser wurde damals vom Namensgeber Rudolf Haufe geründet. Das Ziel von Rudolf Haufe war es, aktuelle und verständliche Publikationen zu den Themen Recht, Wirtschaft und Steuern zu veröffentlichen. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten wurden die klassischen Kernbereiche des anfänglich reinen Verlagsgeschäfts abgelöst. Zunehmend wurden die Angebote um digitale und webbasierte Services ergänzt. Die heutige Unternehmensgruppe besteht aus Tochtergesellschaften, die Wissen vermitteln wie der Haufe Akademie GmbH & Co. KG aber auch der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG welche quasi die Werkzeuge in digitaler Form von Software zur Anwendung des Wissens bereitstellen. Lexware bietet Software für Finanzen & Buchhaltung.

Kraichgau-Lokal Interview mit Prof. Dr. Thorsten Krings; Professor für Personal und Führung an der DHBW Heilbronn.

 Kraichgau-Lokal.de hatte Gelegenheit den Professor einige Fragen zum Thema Arbeitszeugnis stellen zu können. (Anmerkung der Red. – Für nachfolgende Antworten danken wir Herrn Prof. Krings an dieser Stelle.)

  1. Für wie wichtig halten Sie Arbeitszeugnisse bei Bewerbungen? In Gegenwart und Zukunft.

Prof. Krings: Jede Auswahlmethode hat Grenzen ihrer Validität. Aber man kann die Validität eines Auswahlverfahrens insgesamt steigern, wenn man mehrere Schritte hintereinander schaltet. Und da ist die Analyse von Bewerbungsunterlagen schon ein wichtiger erster Schritt. Aber: Laut Gewerbeordnung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen, in dem Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses dargelegt werden. Das qualifizierte Zeugnis ist nur auf Wunsch des Arbeitnehmers auszustellen, d.h. hier liegt eigentlich kein Automatismus vor. Es gibt in Deutschland den Mythos, dass ein Arbeitszeugnis nur positive Merkmale tragen darf. Dies ist so nicht richtig. Zwar hat das Zeugnis dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers zu dienen, doch muss es auch wahrheitsgemäß sein. In Schulnoten gesprochen hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf die Note „befriedigend“. Wer davon nach oben oder unten abweichen will, ist in der Beweispflicht und das ist fast unmöglich. Ein Zeugnis darf grundsätzlich auch Negativmerkmale tragen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass ein Arbeitszeugnis nur solche Bewertungen enthalten darf, die sich auf die Arbeit beziehen. In der Praxis ist dies jedoch äußerst unüblich, da mit Negativmerkmalen belastete Arbeitszeugnisse, dann vor Gericht eingeklagt werden. Daher hat sich die Praxis durchgesetzt, dass in Abstufungen von Gut beurteilt wird. Folglich finden sich in Arbeitszeugnissen sehr überschwängliche Formulierungen bei positiven Bewertungen und selbst negative Bewertungen klingen häufig sprachlich positiv. Daher hat sich eine Formelsprache durchgesetzt, die man dann in qualitative Bewertungen rückübersetzen kann. Es gibt auch zahlreiche Bücher oder Internetquellen, die Tabellen anbieten, in denen Zeugnisformulierungen in Klartextbewertungen übersetzt werden. Dennoch muss man hier aus verschiedenen Gründen Vorsicht walten lassen. Zum einen kann man nicht immer davon ausgehen, dass der Verfasser diese Zeugnissprache auch tatsächlich kennt. Gerade in kleinen Firmen kann es durchaus vorkommen, dass der Beurteilende eine positive Bewertung abgeben will, jedoch eine Formulierung wählt die nicht positiv genug ist. Zum anderen unterliegt diese Zeugnissprache jedoch auch dem Wandel der Zeit. Insofern ist es ratsam, sich mit voreiligen Schlüssen zurückzuhalten. Auf jeden Fall sollte man alle Auffälligkeiten im Arbeitszeugnis nutzen, um daraus Fragen für das Auswahlgespräch zu entwickeln.

  1. Welche Ratschläge würden Sie Arbeitgebern geben?

Prof. Krings: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie Zeugnisse auch wirklich lesen können und wissen, wie man sie verfasst. Grundsätzlich würde ich wegen eines Arbeitszeugnisses kein Fass aufmachen, denn im Zweifelsfall wird nirgendwo mehr gelogen als bei Arbeitszeugnissen. Gab es jedoch gravierende Vorfälle, würde ich diese wahrheitsgemäß vermerken, da sonst ggf. Regressansprüche des nächsten Arbeitgebers drohen können.

  1. Welche Ratschläge würden Sie Arbeitnehmern geben?

Prof. Krings: Arbeitnehmern rate ich, das Zeugnis immer von jemandem lesen zu lassen, der Ahnung davon hat. Manche Chefs treten gern nach oder wissen nicht, wie man Zeugnisse schreibt. Ich würde dann erste einmal das Gespräch suchen, nach dem Motto „da liegt bestimmt ein Irrtum vor…“. Dann kann man immer noch zum Anwalt. Aber -wie gesagt- es ist fast aussichtslos vor Gericht eine Bewertung zu erstreiten, die besser als „befriedigend“ ist.

  1. Was ist Ihre Meinung zu Arbeitszeugnis-Generatoren?

Prof. Krings:  Kann man aus Arbeitgebersicht machen, weil es einem die Arbeit erleichtert. Diese Zeugnisse sind aber auch schnell als solche zu erkennen und zeugen halt nicht von großer Wertschätzung für den Arbeitnehmer.

Was raten/lehren Sie Ihren Studenten zu Thema Arbeitszeugnis?

Prof. Krings:  In der Regel bitten die Studenten mich darum, ihr Zeugnis für sie zu lesen. Die Unsicherheit ist groß. Aber ich erlebe sehr selten, dass da problematische Zeugnisse dabei sind. Das waren in 11 Jahren eine Handvoll Fälle. Im Zweifelsfall bewertet der Arbeitgeber gut, um seine Ruhe zu haben.

  1. „Manager müssen ihre Mitarbeiter bewerten und in drei Leistungskategorien einteilen. Die Leute wissen, wo sie stehen.“ so Jack Welch in seinem Buch Winning. Wie sehen Sie das?

Prof. Krings:  Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter zu jedem Zeitpunkt immer wissen, wie der Chef seine Leistung einschätzt. Hat man eine gute Firmenkultur und ein Vertrauensverhältnis, sind diese ritualisierten Bewertungen nicht notwendig. Hat man aber eine Kultur, in der Führungskräfte sich vor unangenehmen Aufgaben und Aussagen drücken, kann das durchaus Sinn machen. Ich denke man muss immer in der Lage sein, einem Mitarbeiter qualifiziert zu sagen, wie man Leistung und Potenzial einschätzt. Ich warne nur davor, verschiedene Gesprächstypen miteinander zu vermischen. Ich würde nie ein Beurteilungs- und ein Entwicklungsgespräch oder sogar noch das Zielerreichungsgespräch zusammen zu legen. Da wird einfach über unterschiedliche Dinge geredet. Ich bin auch kein Freund von Jahresgesprächen. Sowas passt einfach nicht mehr in unsere agile Arbeitswelt. Solche Gespräche müssen in kürzeren Abständen und anlassbezogen durchgeführt werden. Aber leider gibt es nicht wenige Führungskräfte, die es schon als Zumutung erleben, einmal im Jahr ein ausführliches Gespräch mit ihren Mitarbeitern zu führen.

Zur Person:

Prof. Dr. Thorsten Krings lehrt an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Heilbronn. Krings ist auch als selbstständiger Unternehmensberater tätig und berät Unternehmen im In- und Ausland zu HR-Themen. Er verfügt selbst über 14 Jahre Erfahrung als Führungskraft im Personalwesen internationaler Konzerne. Er publiziert und forscht zu den Themen betriebliche Personalarbeit und Diversität.

Praxisnahe Einblicke in die Hintergründe einer strategischen Personalplanung gibt Krings in Büchern wie „Strategische Personalplanung – Aktuelle Trends und Entwicklungen“ erschienen im „Springer Verlag“

Quellen und weiterführende Informationen:

https://www.sueddeutsche.de/thema/Arbeitszeugnis

https://de.wikipedia.org/wiki/Thorsten_Krings

https://www.heilbronn.dhbw.de

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