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Sinsheim: Betrüger erbeuten Bargeld – mit Hinweis der Polizei

8. September 2017 | #Polizei, Allgemeines, Orte, Photo Gallery

POL-MA:

Sinsheim, Rhein-Neckar-Kreis:

Betrüger erbeuten Bargeld –

Zeugen gesucht

 

 

Sinsheim, Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Am Donnerstag um 15:15 Uhr wurde eine 88-Jährige vor ihrem Haus in der Grabengasse von bislang Unbekannten angesprochen. Diese wiesen die Seniorin auf angeblich nasse Stellen am Haus hin. Mit der Behauptung, das Haus könne bald zusammenbrechen, brachten sie die Geschädigte dazu, umgehend 7.500 Euro bei der Bank für Baumaterial abzuheben und in ihrem Haus an die beiden Betrüger zu übergeben. Nachdem die beiden das Haus verlassen hatten ohne mit Arbeiten zu beginnen, zog die Betrogene die Polizei hinzu. Die Unbekannten werden wie folgt beschrieben: Beide circa 1, 60 m groß, 30 – 40 Jahre alt, einer war schlank, der andere untersetzt. Der Schlankere hatte dunkelbraune, kurze Haare und war mit einem blau karierten Hemd bekleidet. Der Untersetztere hatte hellbraune Haare, ein mitteleuropäisches Aussehen und war mit einer verschmutzten, grauen Hose und einem T-Shirt bekleidet. Die Beamten vom Polizeirevier Sinsheim erbitten Zeugenhinweise unter 07261 / 690 – 0.

Zu solchen Betrügereien an der Haustür gibt die Polizei folgende Hinweise:

-Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den 
Türspion oder durchs Fenster genau an. -Öffnen Sie die Tür nur bei 
vorgelegtem Sperrriegel. -Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. 
Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn 
eine Vertrauensperson anwesend ist. -Wehren Sie sich energisch gegen
zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um 
Hilfe. -Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den 
Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig auf Druck, Foto und 
Stempel. -Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende 
Behörde an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus. -Lassen 
Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben 
oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. -
Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich weder 
beeindrucken noch verwirren. - Lesen Sie Vertragsbedingungen 
gründlich durch und lassen Sie sie sich bei Bedarf erklären. -	
Leisten Sie keine Unterschriften für angebliche Geschenke oder 
Besuchsbestätigungen. -Achten Sie bei der Unterschrift immer auch 
auf die Datumsangabe. Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder 
falsches Datum die Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert. -	
Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer 
Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners. -
Nehmen Sie für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung 
entgegen, zum Beispiel Nachnahmesendungen oder Lieferungen gegen 
Zahlung. -Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die 
Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür 
gegenseitig Beistand zu leisten. -Prüfen und vergleichen Sie 
Angebote genau. Lassen Sie sich gerade durch bedrängende Hinweise 
(Beispiel: "Dieses Angebot gilt nur noch heute!") auf keinen Fall 
unter Druck setzen. -Wechseln Sie niemals Geld an der Haustür. Sie 
könnten - beispielsweise durch Falschgeld - betrogen werden. -Denken
Sie daran: Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken 
Ihnen nie "Geldwechsler" oder "Falschgeld-Prüfer" ins Haus. 
Verständigen Sie über das Auftauchen derartiger Personen umgehend die
Polizei. -Wenden Sie sich an die (Kriminal-) Polizeiliche 
Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie wertvolle Tipps und 
hilfreiche Broschüren.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim

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