POL-MA: Sinsheim: 54-Jähriger wegen des dringenden Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Ermittlungsrichterin vorgeführt
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde ein 54-jähriger Mann der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl.
Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben, um diese gewinnbringend zu veräußern und sich durch den Weiterverkauf von Marihuana und Kokain eine nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen.
Bereits im Juli 2017 verkaufte der Tatverdächtige Kokain im Wert von mehreren Hundert Euro an einen verdeckt ermittelnden Polizeibeamten. Ab Ende Januar 2018 kam es dann zu mehreren Scheinkäufen von Marihuana und Kokain. Am 07.03. wurde der Mann bei einem neuerlichen Rauschgift-Scheingeschäft bei der Übergabe von fast 100 Gramm Marihuana in Sinsheim von Zugriffskräften einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit des Polizeipräsidiums Einsatz festgenommen. Beim Tatverdächtigen konnte zudem ein Einhandmesser sichergestellt werden.
Die Ermittlungsarbeit führte das Rauschgiftdezernat der Kriminalpolizeidirektion in Heidelberg. Beim derzeitigen Stand der Untersuchungen gehen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei von insgesamt sieben Scheingeschäften aus, in deren Verlauf ca. 150 Gramm Marihuana und 1,7 Gramm Kokain den Besitzer wechselten. Der Wert des hierbei umgesetzten Rauschgifts liegt bei etwa 2.500 Euro.
Nach der vorläufigen Festnahme wurde der Verdächtige im Laufe des Donnerstags der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl erließ. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim