Kennzeichnungspflicht für Pakete: Ab dem 1. Januar 2025 treten mit der Postgesetznovelle neue Vorschriften für den Paketversand in Kraft
Sowohl private als auch gewerbliche Versender müssen künftig das Gewicht ihrer Pakete auf dem Versandlabel angeben. Doch was bedeutet das konkret, und welche Sendungen sind betroffen?
Welche Pakete betrifft die Regelung?
Die Kennzeichnungspflicht gilt für Pakete mit einem Gewicht zwischen 10 und 20 Kilogramm sowie über 20 Kilogramm. Diese Vorschrift betrifft sowohl Privat- als auch Geschäftssendungen innerhalb Deutschlands. Das Versandlabel muss ein deutlich sichtbares Symbol mit der entsprechenden Gewichtsstufe, etwa „10 kg“ oder „20 kg“, enthalten.
Wie erfolgt die Kennzeichnung?
- Bei Online-Versand: Private Kunden geben das Gewicht beim Erstellen des Versandscheins in der App oder auf der Webseite des Logistikunternehmens an. Das Label wird automatisch mit dem Symbol für die Gewichtsstufe versehen und kann ausgedruckt und auf das Paket geklebt werden.
- Bei Abgabe im Shop: Wer den Versandschein handschriftlich ausfüllt, muss die Gewichtsstufe selbst ankreuzen, zum Beispiel „unter 10 kg“, „über 10 kg“ oder „über 20 kg“.
Werden schwere Pakete teurer?
Nein. Laut DHL und Hermes bleibt der Preis unabhängig vom Gewicht unverändert.
Gilt die Vorschrift auch für Retouren?
Retouren sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, wie die Logistikunternehmen mitteilen.
Warum die neue Regelung?
Die zusätzliche Kennzeichnung dient dem Schutz der Mitarbeitenden in der Logistik. Sie hilft, das Gewicht von Sendungen besser einzuschätzen und die Arbeitsweise entsprechend anzupassen.
Quelle: DHL / Deutsche Post, Hermes